ANTRAG AUF AUSSTELLUNG EINER GEBURTSURKUNDE, HEIRATSURKUNDE, TODESURKUNDE - Generalkonsulat Ungarn

ANTRAG AUF AUSSTELLUNG EINER GEBURTSURKUNDE, HEIRATSURKUNDE, TODESURKUNDE

 

Eine Geburtsurkunde/Heiratsurkunde/Todesurkunde über eine bereits in Ungarn eingetragene Geburt, Eheschließung, Scheidung oder Tod, kann beim Generalkonsulat beantragt werden.

Der Antrag kann gestellt werden

  1. persönlich oder
  2. per Post;
  3. über das Kundenportal, wenn es sich um die eigene Geburtsurkunde handelt.

 

 

Personen, die zur Einreichung des Antrags berechtigt sind

  1. Volljährige Personen mit Geschäftsfähigkeit können die Ausstellung ihrer Geburts- und Heiratsurkunde selbst oder durch einen Bevollmächtigten beantragen.
  2. Der Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde für Minderjährige kann von den Eltern (oder dem gesetzlichen Vertreter) oder einer von den Eltern bevollmächtigten Person gestellt werden.
  3. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde kann von jeder Person gestellt werden, die nachweisen kann, dass sie ein berechtigtes Interesse an der Bestätigung des Todesfalls hat, was durch ein Dokument zu belegen ist.

Benötigte Unterlagen:

  1. Antragsformular, das unter dem Menüpunkt „Formulare” heruntergeladen werden kann;
  2. gültiger Personalausweis (für ungarische Staatsbürger gültiger Personalausweis, Reisepass oder Führerschein);
  3. Dokument zum Nachweis des berechtigten Interesses (z. B. Nachlassbeschluss).

Bei Anträgen per Post kann die Geburtsurkunde nur an die gemeldete Anschrift geschickt werden, daher ist in jedem Fall eine amtliche Bescheinigung über den gemeldeten Wohnsitz erforderlich (Meldebestätigung/Meldebescheinigung, Kopie des Personalausweises mit Anschrift). Die Auslandsvertretung versendet keine Dokumente nach Ungarn. Bei postalischer Beantragung senden Sie bitte nach Möglichkeit einen genau adressierten Rückumschlag mit.

Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist gebührenfrei.

Der Termin für die Antragstellung kann ausschließlich auf der Website des Generalkonsulats vereinbart werden.