Überführung eines Leichnams nach Ungarn - Generalkonsulat Ungarn

Überführung eines Leichnams nach Ungarn

Überführung eines Leichnams nach Ungarn 

Zur Überführung eines Leichnams nach Ungarn wird eine konsularische Genehmigung benötigt, die in der Konsularabteilung der Botschaft unverzüglich ausgestellt wird. 

Benötigte Dokumente:

  • Erklärung eines ungarischen Friedhofs über den Empfang des Leichnams
  • Internationaler Leichenpass, ausgestellt von der zuständigen deutschen Behörde
  • Bescheinigung über den Transportweg und den Ausführenden (amtl. Kennzeichen des Überführungsfahrzeugs, Name des Kfz-Fahrers, Grenzübergangsstellen)
  • Totenschein
  • Sterbeurkunde 
  • Bescheinigung über das ordnungsgemäße Einsargen durch einen Bestatter

Wichtig: Der im Ausland eingetretene Tod eines ungarischen Staatsbürgers muss nachträglich auch in Ungarn standesamtlich beurkundet werden.

https://www.youtube.com/watch?v=IFjyPwnLhU8