Ungarische Staatsbürger können im Rahmen des Namensänderungsverfahrens ausschließlich die Änderung ihres Geburtsnamens (Familienname und/oder Vorname) beantragen. Die Änderung des Ehenamens erfolgt in einem anderen Verfahren (siehe Titel „Änderung der Form des Ehenamens nach der Eheschließung”).
Das Verfahren zur Namensänderung wird von der Abteilung für Namensänderung und Standesamt der Hauptabteilung für Staatsangehörigkeit und Standesamt der Hauptstadt Budapest (Budapest Főváros Kormányhivatala Állampolgársági és Anyakönyvi Főosztály Névváltoztatási és Anyakönyvi Osztály) durchgeführt, der Konsul leitet den bei ihm eingereichten Antrag weiter.
Benötigte Unterlagen:
- Antragsformular, das unter dem Menüpunkt „Formulare” heruntergeladen werden kann (bitte lassen Sie die Felder für die Unterschrift frei);
- gültige Dokumente zum Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit des Antragstellers;
- Kopie der ungarischen Geburtsurkunde;
- Dokument zum Nachweis des Familienstands (Kopie der ungarischen Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners).
Der Antrag kann nur persönlich eingereicht werden.
Bei einer Namensänderung eines minderjährigen ungarischen Staatsbürgers müssen beide Elternteile persönlich erscheinen.
Für das Verfahren zur Namensänderung ist eine Verwaltungsgebühr zu überweisen, außerdem ist eine konsularische Bearbeitungsgebühr zu zahlen.
Bei einem Antrag auf Änderung des Vornamens ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 13.000 HUF zu überweisen, bei einem Antrag auf Änderung des Geburtsnamens oder des Geburtsnamens und Vornamens ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 18.000 HUF zu überweisen. Die Verwaltungsgebühr ist vor Einreichung des Antrags auf Namensänderung per Überweisung auf das Konto der Budapest Főváros Kormányhivatal (Bürgerbüro der Hauptstadt Budapest) zu überweisen.
Kontonummer: 10023002-00299592-00000000
Bei Banküberweisungen muss im Verwendungszweck der Vermerk „Namensänderung” sowie der Name der von der Namensänderung betroffenen Person angegeben werden. Trägt die betroffene Person auch den Ehenamen, muss dieser zur Identifizierung des Kunden vor dem Geburtsnamen angegeben werden.
Beispiel:
Névváltoztatás Nagy Gézáné sz. Varga Irma
Névváltoztatás Kovács Géza
Névváltoztatás Kovács-Takács Anikó sz. Takács Anikó
Da der Antrag an die zuständige Behörde in Ungarn weitergeleitet wird, kann das Verfahren 2-3 Monate dauern.
Ein Termin für die Einreichung des Antrags kann ausschließlich auf der Website des Generalkonsulats vereinbart werden.