Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass eine der grundlegenden rechtlichen Voraussetzungen für den Erwerb der ungarischen Staatsbürgerschaft im Wege der vereinfachten Einbürgerung darin besteht, dass der Antragsteller die ungarische Sprache auf einem kommunikativen Niveau verstehen und sprechen muss.
Der Antragsteller sollte in der Lage sein, seinen Einbürgerungsantrag selbständig und ohne fremde Hilfe zu stellen und einfache Fragen des Sachbearbeiters selbständig und in kurzen Sätzen zu beantworten. Wenn Sie das erforderliche Niveau im Sprachtest nicht erreichen, können Sie nicht mit einer positiven Entscheidung über Ihren Einbürgerungsantrag rechnen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist die folgende Website nur in ungarischer Sprache verfügbar.