(magyar nyelven )

  1. Allgemeine Informationen
  2. Persönliche Beantragung
  3. Beantragung per Post

 

  1. Allgemeine Informationen

Eine Geburtsurkunde/Heiratsurkunde/Todesurkunde über eine bereits in Ungarn eingetragene Geburt, Eheschießung, Scheidung oder Tod, kann persönlich oder per Post beim Generalkonsulat beantragt werden.

Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist frei von (konsularischen) Gebühren und Abgaben und somit für Kunden kostenlos.

Wenn der Antragsteller im elektronischen Register eingetragen ist, ist die Ausstellung der Geburtsurkunde ein relativ einfacher und schneller Vorgang. In das System werden typischerweise diejenigen einbezogen, bei denen seit den 2010-er Jahren ein Standesamtsereignis (Geburt, Tod, Eheschießung, Scheidung) vorliegt.

Ist der Antragsteller im elektronischen Register noch nicht eingetragen, muss das zuständige Standesamt in Ungarn kontaktiert und beauftragt werden, die Geburt, Heirat oder ein anderes Ereignis aus den papierbasierten Dokumenten (die wahrscheinlich in der Registratur zu finden sind) im elektronischen System zu erfassen. Dies ist ein zeitaufwändiger Prozess, der normalerweise mehrere Wochen dauert. Personen, die seit den 2010-er Jahren in ihrem Leben keinen Standesamtstermin hatten, wurden in der Regel in das elektronische System nicht einbezogen. Wer beispielsweise im Jahr 1990 geboren ist und sich auf seine erste Ehe vorbereitet, ist noch nicht im System erfasst.

Wenn eine Person beispielsweise in Miskolc geboren wurde, muss diese Person eine E-Mail an das Standesamt in Miskolc schreiben, die Folgendes enthält: 1. vollständiger Name, 2. Geburtsdatum, 3. Geburtsort, 4. Mädchenname der Mutter, 5. beigefügte Kopie des Personalausweises, 6. eine Kopie der beigefügten ungarischen Wohnadressenkarte und die Tatsache selbst, mit welcher Bitte der Brief geschrieben. In Budapest gibt es für jeden Bezirk ein eigenes Standesamt.

Bei den von uns ausgestellten Geburtsurkunden handelt es sich um eine dreisprachige (Ungarisch, Englisch, Französisch) internationale Geburtsurkunde, die von den Ländern der Europäischen Union ohne Übersetzung akzeptiert wird. Wenn Sie dennoch einen Übersetzungsleitfaden der Europäischen Union in deutscher Sprache wünschen, können Sie dies auf dem ausgefüllten Antragsformular für eine Anmeldebescheinigung angeben. Der Übersetzungsleitfaden der Europäischen Union ist ein maschinell erstelltes 9-seitiges Dokument, das kostenlos ist.

Wenn die Übersetzungshilfe für das zuständige Standesamt nicht ausreicht, kann gegen eine Gebühr für konsularische Unterstützung eine beglaubigte Übersetzung des Dokuments ins Deutsche beantragt werden. Die Gebühr beträgt 45 € pro Dokument.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass der Antrag auf Ausstellung der Geburtsurkunde mit der inländischen Geburtenregistrierung nicht gleichzusetzen ist! Bei im Ausland geborenen Neugeborenen (auch) mit ungarischer Staatsbürgerschaft muss das Kind zusätzlich in Ungarn (bzw. bei einer Botschaft oder einem Generalkonsulat) gemeldet sein. Mehr dazu können Sie unter folgendem Link lesen:

https://dusseldorf.mfa.gov.hu/deu/page/hazai-anyakoenyvezes-szueletes-hazassag-valas-halal-bejegyzett-elettarsi-kapcsolat

Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, empfehlen wir Ihnen einen Blick auf unsere Seite zum Thema „Familienstandsbescheinigung“, die Sie über folgenden Link erreichen:

https://dusseldorf.mfa.gov.hu/deu/page/csaladi-allapot-igazolasa-iranti-kerelem

 

2. Persönliche Beantragung

Wenn Sie Ihre Geburtsurkunde persönlich beantragen möchten, müssen Sie vorab über den untenstehenden Link einen Termin vereinbaren. Zu wählender Falltyp: „Ausstellung einer Geburtsurkunde (bei bereits gemeldeten Personen)“

https://konzinfoidopont.mfa.gov.hu/

Sie müssen folgende Unterlagen mitnehmen:

Der Antrag auf Ausstellung der Geburtsurkunde ist nur auf Ungarisch verfügbar. Basierend auf den ungarischen Dokumenten muss er entsprechend der ungarischen Schreibweise vorab zu Hause ausgefüllt werden und Sie müssen mit den bereits vollständig ausgefüllten Formularen zum Konsulat kommen.

 

3. Beantragung per Post

Wenn Sie Ihren Antrag per Post einreichen, leiten Sie uns bitte folgende Datenblätter per Post weiter:

Unsere Adresse:

Generalkonsulat von Ungarn
Konsularabteilung
Adersstraße 12-14, 40215 Düsseldorf

Die Gebühr für die beglaubigte Übersetzung auf Deutsch beträgt 45 Euro und ist vorab auf die unten angegebene Kontonummer zu überweisen. Aus banktechnischen Gründen bitten wir Sie, Ihre Überweisung immer zwischen dem 1. und 25. Tag des jeweiligen Monats vorzunehmen. Bitte, geben Sie in der Überweisungsmitteilung den Namen der Person(en) an, die die Bescheinigung des Familienstandes verlangt. Eine ideale Mitteilung ist zum Beispiel: „Urkunde Übersetzung János Kovács und Dóra Nagy“.

Generalkonsulat von Ungarn in Düsseldorf

Kontonummer: 2631 70 302

Bankleitzahl: 100 400 00

IBAN: DE55 1004 0000 0263 1703 02

BIC/SWIFT: COBADEFFXXX