1. Allgemeine Informationen
2. Persönliche Beantragung
3. Beantragung per Post
1. Allgemeine Informationen
Die Familienstandsbescheinigung (családi állapot igazolás - CSÁP) wird in deutscher Sprache ausgestellt, da sie typischerweise von denjenigen beantragt wird, die in Deutschland heiraten möchten. Damit jemand in Deutschland heiraten kann, muss er zunächst seinen rechtlichen Status nachweisen, also dass er unverheiratet, ledig oder geschieden ist.
Unser Generalkonsulat kann eine Bescheinigung über den Familienstand auf der Grundlage des ungarischen öffentlichen Registers ausstellen. Es kommt leider selten vor, dass sich jemand fünf Jahre früher vor einem deutschen Gericht scheiden ließ, aber vergaß, dies den ungarischen Behörden zu melden. Dies bedeutet, dass die Person im ungarischen öffentlichen Register noch verheiratet ist. In diesem Fall steht in der Bescheinigung seines ungarischen Familienstandes, dass er „verheiratet“ ist. Über die Meldung von Ereignissen im Ausland an die ungarischen Behörden können Sie sich auf folgender Website informieren:
Die Bescheinigung Ihres Familienstandes können Sie persönlich (mehr unter Punkt 2) oder per Post (mehr unter Punkt 3) beantragen.
Die Gebühr für die Familienstandsbescheinigung beträgt 30 Euro.
Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, lesen Sie bitte auch die folgende Website, da die deutschen Standesbeamten Sie um Ihre Geburtsurkunde bitten werden:
https://dusseldorf.mfa.gov.hu/deu/page/anyakoenyvi-kivonat-kiallitasa
2. Persönliche Beantragung
Wenn Sie eine Familienstandsbescheinigung persönlich beantragen möchten, müssen Sie vorab über den untenstehenden Link einen Termin vereinbaren. Zu wählender Falltyp: „Familienstandsbescheinigung“
https://konzinfoidopont.mfa.gov.hu/ (rechts oben kann man Sprache ändern)
Folgende Unterlagen müssen vorab ausgefüllt werden:
- Datenverwaltungserklärung
- Antrag auf Ausstellung einer Familienstandsbescheinigung
- ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
- Ungarische Wohnadresskarte (lakcímkártya)
Der Antrag auf Ausstellung einer Familienstandsurkunde ist nur auf Ungarisch verfügbar. Basierend auf den ungarischen Dokumenten muss es entsprechend der ungarischen Schreibweise vorab zu Hause ausgefüllt werden und Sie müssen mit den bereits vollständig ausgefüllten Formularen zum Konsulat kommen.
Die Gebühr für die Familienstandsbescheinigung beträgt 30 Euro. Bei persönlicher Beantragung kann die Gebühr nur mit Bankkarte bezahlt werden.
3. Beantragung per Post
Die Gebühr für die Familienstandsbescheinigung beträgt 30 Euro und ist auf unsere Kontonummer zu überweisen (Schicken Sie uns vorab eine E-Mail an consulate.dus@mfa.gov.hu , damit wir die erforderlichen Bankdaten mitteilen können). Bitte, geben Sie in der Überweisungsmitteilung den Namen der Person(en) an, die die Bescheinigung des Familienstandes verlangt. Eine ideale Mitteilung ist zum Beispiel: „CSÁP János Kovács“.
Bitte senden Sie uns die folgenden Kopien Ihrer Unterlagen und Datenblätter ausgefüllt und unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag zu:
- ausgefüllter und unterzeichneter Datenverwaltungserklärung
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Ausstellung einer Familienstandsbescheinigung
- Fotokopie des ungarischen Reisepasses, Personalausweises oder Führerscheins des Antragstellers
- eine Fotokopie der ungarischen Wohnadresskarte (lakcímkártya) des Antragstellers
- Ausdruck einer Quittung über den Erfolg der Banküberweisung
- ein auf den Namen des Antragstellers adressierter und frankierter Antwortumschlag, in dem wir Ihnen die Familienstandsbescheinigung zusenden
Unsere Adresse:
Generalkonsulat von Ungarn
Konsularabteilung
Adersstraße 12-14, 40215 Düsseldorf
Sobald wir die oben aufgeführten Unterlagen erhalten haben und die Überweisung eingetroffen ist, stellen wir Ihnen in der Regel innerhalb einer Woche die in deutscher Sprache ausgestellte Familienstandsbescheinigung aus und versenden diese per Post.