(magyar nyelven )

1. Allgemeine Informationen

2. Persönliche Beantragung

3. Beantragung per Post

 

1. Allgemeine Informationen

Die Familienstandsbescheinigung (családi állapot igazolás - CSÁP) wird in deutscher Sprache ausgestellt, da sie typischerweise von denjenigen beantragt wird, die in Deutschland heiraten möchten. Damit jemand in Deutschland heiraten kann, muss er zunächst seinen rechtlichen Status nachweisen, also dass er unverheiratet, ledig oder geschieden ist.

Unser Generalkonsulat kann eine Bescheinigung über den Familienstand auf der Grundlage des ungarischen öffentlichen Registers ausstellen. Es kommt leider selten vor, dass sich jemand fünf Jahre früher vor einem deutschen Gericht scheiden ließ, aber vergaß, dies den ungarischen Behörden zu melden. Dies bedeutet, dass die Person im ungarischen öffentlichen Register noch verheiratet ist. In diesem Fall steht in der Bescheinigung seines ungarischen Familienstandes, dass er „verheiratet“ ist. Über die Meldung von Ereignissen im Ausland an die ungarischen Behörden können Sie sich auf folgender Website informieren:

https://dusseldorf.mfa.gov.hu/deu/page/hazai-anyakoenyvezes-szueletes-hazassag-valas-halal-bejegyzett-elettarsi-kapcsolat

Die Bescheinigung Ihres Familienstandes können Sie persönlich (mehr unter Punkt 2) oder per Post (mehr unter Punkt 3) beantragen.

Die Gebühr für die Familienstandsbescheinigung beträgt 30 Euro.

Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, lesen Sie bitte auch die folgende Website, da die deutschen Standesbeamten Sie um Ihre Geburtsurkunde bitten werden:

https://dusseldorf.mfa.gov.hu/deu/page/anyakoenyvi-kivonat-kiallitasa

 

2. Persönliche Beantragung

Wenn Sie eine Familienstandsbescheinigung persönlich beantragen möchten, müssen Sie vorab über den untenstehenden Link einen Termin vereinbaren. Zu wählender Falltyp: „Familienstandsbescheinigung“

https://konzinfoidopont.mfa.gov.hu/ (rechts oben kann man Sprache ändern)

Folgende Unterlagen müssen vorab ausgefüllt werden:

  • Datenverwaltungserklärung
  • Antrag auf Ausstellung einer Familienstandsbescheinigung
  • ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
  • Ungarische Wohnadresskarte (lakcímkártya) 

Der Antrag auf Ausstellung einer Familienstandsurkunde ist nur auf Ungarisch verfügbar. Basierend auf den ungarischen Dokumenten muss es entsprechend der ungarischen Schreibweise vorab zu Hause ausgefüllt werden und Sie müssen mit den bereits vollständig ausgefüllten Formularen zum Konsulat kommen.

Die Gebühr für die Familienstandsbescheinigung beträgt 30 Euro. Bei persönlicher Beantragung kann die Gebühr nur mit Bankkarte bezahlt werden.

 

3. Beantragung per Post

Die Gebühr für die Familienstandsbescheinigung beträgt 30 Euro und ist vorab auf die unten angegebene Kontonummer zu überweisen. Aus banktechnischen Gründen bitten wir Sie, Ihre Überweisung immer zwischen dem 1. und 25. Tag des jeweiligen Monats vorzunehmen. Bitte, geben Sie in der Überweisungsmitteilung den Namen der Person(en) an, die die Bescheinigung des Familienstandes verlangt. Eine ideale Mitteilung ist zum Beispiel: „CSÁP János Kovács und Dóra Nagy“.

Generalkonsulat von Ungarn in Düsseldorf

Kontonummer: 2631 70 302

Bankleitzahl: 100 400 00

IBAN: DE55 1004 0000 0263 1703 02

BIC/SWIFT: COBADEFFXXX

 

Bitte senden Sie uns die folgenden Kopien Ihrer Unterlagen und Datenblätter ausgefüllt und unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag zu:

Unsere Adresse:

Generalkonsulat von Ungarn

Konsularabteilung

Adersstraße 12-14, 40215 Düsseldorf

Sobald wir die oben aufgeführten Unterlagen erhalten haben und die Überweisung eingetroffen ist, stellen wir Ihnen in der Regel innerhalb einer Woche die in deutscher Sprache ausgestellte Familienstandsbescheinigung aus und versenden diese per Post.