(magyar nyelven )

Informationen zur Beantragung eines Personalausweises

Der Personalausweis ist ein amtlicher Ausweis, der zur Überprüfung der Identität seines Inhabers dient und auch als Reisedokument für Reisen in Länder verwendet werden kann, in denen internationale Abkommen dies zulassen.

Seit dem 1. Januar 2016 enthält der Personalausweis eine elektronische Datenträgereinheit, also ein Speicherelement (Chip), daher die Bezeichnung „elektronischer Personalausweis”. Der Chip enthält in elektronischer Form die persönlichen Daten und Dokumentendaten, die auch auf dem Dauerausweis in visueller Form erscheinen, außerdem das Lichtbild des Inhabers und 2 Fingerabdrücke. Über die neuen Funktionen im Zusammenhang mit dem Personalausweis können Sie sich unter folgendem Link informieren: https://eszemelyi.hu/az-eszemelyi/

 

1. Wichtige Informationen

a. Wer kann beim Ungarischen Generalkonsulat in Düsseldorf einen ungarischen Personalausweis beantragen?

b. Vereinbarung eines Termins

c. Formulare und Unterlagen zum Ausfüllen

d. Für die Antragstellung erforderliche Dokumente und Unterlagen

e. Zahlungsvorgang (Zahlung der Servicegebühr)

f. Wie lange dauert es, bis der beantragte Personalausweis bei mir eintrifft?

g. Persönliche Abholung eines beantragten Personalausweises oder Zustellung per Post

h. Annahme eines beantragten Personalausweises mit Vollmacht

i. Personalausweis Verfahren zur Beantragung eines Personalausweises nach Heirat oder Scheidung

j. Übersetzung von in deutscher Sprache (oder einer anderen Fremdsprache) ausgestellten Dokumenten.

k. PIN-Umschlag

l. Erfassung der Sozialversicherungs-Identifikationsnummer und der Steueridentifikationsnummer

m. Aufnahme der Telefonnummer der Person, die im Notfall benachrichtigt werden soll

n. Wie lange vor Ablauf des alten Personalausweises kann man einen neuen Personalausweis beantragen?

 

2. Beantragung eines Personalausweises für Bewerber im Alter von 0 bis 6 Jahren

a. Wenn Sie die Geburt des Kindes bereits bei den ungarischen Behörden in Ungarn oder bei einer Auslandsvertretung oder einem Generalkonsulat gemeldet haben (also die inländische Registrierung durchgeführt wurde und das Kind die ungarische Geburtsurkunde erhalten hat)

b. Wenn die Geburt des Kindes den ungarischen Behörden in Ungarn oder einem Generalkonsulat noch nicht gemeldet wurde (die inländische Registrierung noch nicht erfolgt ist)

c. Allgemeine Informationen

d. Was ist zu tun, wenn nicht beide Elternteile anwesend sein können?

e. Ist ein Foto erforderlich oder muss das Kind persönlich anwesend sein?

f. Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises

 

3. Beantragung eines Personalausweises für Bewerber im Alter von 6 bis 12 Jahren

a. Allgemeine Informationen

b. Was ist zu tun, wenn nicht beide Elternteile anwesend sein können?

c. Ist ein Foto erforderlich oder muss das Kind persönlich anwesend sein?

d. Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises

 

4. Beantragung eines Personalausweises für Bewerber im Alter von 12-14 Jahren

a. Allgemeine Informationen

b. Was ist zu tun, wenn nicht beide Elternteile anwesend sein können?

c. Ist ein Foto erforderlich oder muss das Kind persönlich anwesend sein?

d. Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises

 

5. Beantragung eines Personalausweises für Bewerber im Alter von 14-18 Jahren

a. Allgemeine Informationen

b. Was ist zu tun, wenn nicht beide Elternteile anwesend sein können?

c. Ist ein Foto erforderlich oder muss das Kind persönlich anwesend sein?

d. Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises

 

6. Beantragung eines Personalausweises für Bewerber im Alter von 18-99 Jahren

 

7. Gültigkeitsdauer des Personalausweises, wenn der Antragsteller nicht persönlich erscheinen und ärztlich beglaubigte Fingerabdrücke vorlegen kann, oder wenn der Antragsteller persönlich erscheinen kann, aber keine ärztlich beglaubigten Fingerabdrücke vorlegen kann.

 

8. Sonstige Informationen

a. Personalausweis, der in Ungarn beantragt wurde

b. Bei einem anderen Generalkonsulat oder einer anderen Botschaft beantragter Personalausweis

c. Notfallverfahren, vorläufiger Personalausweis

d. Verlorener und gestohlener Personalausweis

e. Über den Personalausweis im Allgemeinen

 

1. Wichtige Informationen

a. Wer kann beim Ungarischen Generalkonsulat in Düsseldorf einen ungarischen Personalausweis beantragen?

  • Ungarische Staatsbürger
  • Sie können Ihre Identität mit einem gültigen (nicht abgelaufenen) Lichtbilddokument wie Reisepass, Personalausweis oder Führerschein nachweisen. Bei Bewerbern im Alter zwischen 0 und 14 Jahren müssen die Eltern ihre Identität nachweisen. Bewerber ab 14 Jahren können einen Personalausweis selbstständig (ohne ihre Eltern) beantragen, wenn sie ihre Identität nachweisen können. Der Antrager muss in dem offiziellen ungarischen Staatsbürgerregister einen „aktiv” Rekord haben. Meistens kann man das mit einem ungarischen „lakcímkártya” (Wohnaddresskarte, grün-weiss-rote Karte) beweissen.

b. Vereinbarung eines Termins:

  • Alle unsere Kunden können sich ausschließlich über das untenstehende Terminbuchungssystem einen Termin reservieren. Die Mitarbeiter unseres Generalkonsulats buchen weder per E-Mail noch telefonisch Termine für Kunden.

            https://konzinfoidopont.mfa.gov.hu/ (rechts oben kann man Sprache ändern)

  • Zu wählender Falltypen: Personalausweis (e-SZIG). Es müssen Termine für so viele Personen gebucht werden, wie viele ihren Personalausweis anfertigen lassen möchten.
  • Wenn Sie während Ihrer Reservierung auf die Meldung stoßen: „Wir informieren Sie, dass derzeit keine Termine verfügbar sind. Neue Termine werden in Kürze eröffnet. Bitte, versuchen Sie es später noch einmal!“ bedeutet, dass alle verfügbaren Termine 90 Tage im Voraus von anderen Kunden gebucht wurden. Jeden Tag werden neue Termine eröffnet und manchmal stornieren Kunden Reservierungen. Wir empfehlen Ihnen daher, mehrmals am Tag zu unterschiedlichen Zeiten zu versuchen, erneut zu buchen.
  • Wenn die Reservierung erfolgreich ist, sendet das System eine E-Mail-Bestätigung. Wenn Sie keine E-Mail-Antwort erhalten haben, war Ihre Buchung nicht erfolgreich.
  • Nach den Erfahrungen der letzten Jahre fällt das Terminbuchungssystem (aufgrund vorgeplanter Wartungsarbeiten) weniger als 30 Minuten pro Monat aus, und funktioniert aber ansonsten zuverlässig für alle ausländischen Botschaften weltweit.

c. Formulare und Unterlagen zum Ausfüllen

  • Datenverwaltungserklärung (erhältlich bei unserem Generalkonsulat, falls Sie diese nicht zu Hause ausdrucken und ausfüllen können)
  • Briefumschlag mit Ihrer eigenen Adresse, wenn Sie das fertige Dokument per Post erhalten möchten (erhältlich bei unserem Generalkonsulat)
  • Es ist nicht notwendig, einen Antrag vorab auszufüllen, da dieser vom System lokal generiert wird.

d. Für die Antragstellung erforderliche Dokumente und Unterlagen

  • Pflichtdokumente:
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Führerschein (ungarisch oder ausländisch)
    • Wenn Sie einen früheren ungarischen Personalausweis besitzen, bringen Sie diesen mit, auch wenn dieser bereits abgelaufen ist
  • nützliche Belege, falls sie vorhanden sind:
    • Ungarische Wohnadresskarte (lakcímkártya) 
    • Einbürgerungsdokument (bei Bürgern, die die Staatsbürgerschaft durch vereinfachte Einbürgerung erworben haben)
    • Ungarische Geburts- und Heiratsurkunde
    • Wenn Sie einen früheren ungarischen Reisepass besitzen, bringen Sie diesen mit, auch wenn dieser bereits abgelaufen ist

e. Zahlungsvorgang (Zahlung der Servicegebühr)

  • Der Personalausweis ist zoll- und gebührenfrei, Sie müssen also nichts dafür bezahlen.

f. Wie lange dauert es, bis der beantragte Personalausweis bei mir eintrifft?

  • Das fertige Dokument trifft durchschnittlich 4–6 Wochen nach Einreichung des Antrags bei unserem Generalkonsulat ein. Es besteht bei unserem Generalkonsulat keine Möglichkeit eines Notfallverfahrens.

g. Persönliche Abholung eines beantragten Personalausweises oder Zustellung per Post

  • Bei der Antragstellung können unsere Kunden wählen, ob sie ihr fertiges Dokument persönlich abholen oder den neuen Personalausweis per Post erhalten möchten. ​
  • Persönliche Abholung:
  1. Wir benachrichtigen unsere Kunden lediglich per E-Mail über den Eingang ihres Dokuments. Die Benachrichtigung stammt von der E-Mail-Adresse noreply@mfa.gov.hu, auf die nicht geantwortet werden kann, oder selbst wenn sie antworten, wird sie niemand lesen. Die Benachrichtigung landet häufig im Spam-Ordner. Überprüfen Sie ihn daher bitte, wenn Sie einen Brief von uns erwarten. Bitte klicken Sie darauf, dass es sich nicht um Spam handelt, damit Sie unsere E-Mails in Zukunft problemlos erhalten können.
  2. Hat der Kunde bei der Beantragung des neuen Personalausweises seinen bisherigen, aber noch gültigen Personalausweis bei uns nicht hinterlassen, muss er bei Erhalt des neuen Personalausweises den alten mitbringen, da wir diesen vor Ort entwerten.
  3. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich, Sie können die Unterlagen jederzeit während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 8:30 bis 16:00 Uhr, Freitag 8:30 bis 13:30 Uhr) abholen.
  4. Mit einer inhaltlich und formal geeigneten Vollmacht in ungarischer Sprache kann ein Kunde mehrere Personalausweise erhalten. Bitte, lesen Sie unser Informationsblatt 1. H. Punkt.
  • Postzustellung:
  1. Das Generalkonsulat übernimmt keine Verantwortung für die Postzustellung! Aufgrund unserer Erfahrung gehen leider immer mehr Dokumente verloren. Bitte, wählen Sie diese Option erst dann, wenn Sie das fertige Dokument nicht abholen können und das Risiko der Post in Kauf nehmen können.
  2. Sollte der Kunde bei der Beantragung des neuen Personalausweises den bisher gültigen Personalausweis bei uns nicht hinterlassen, können wir das neue Dokument erst dann per Post versenden, wenn der Kunde den alten Personalausweis per Post an das Generalkonsulat geschickt hat und dieser bei uns auch eingetroffen ist.
  3. Bei der Beantragung eines Personalausweises adressiert der Kunde den Umschlag an sich selbst.
  4. Wir versenden unsere Briefe innerhalb Deutschlands als Einschreiben. Wenn der Postbote sie aushändigt, muss also jemand zu Hause sein, der die Post entgegennimmt. Sollte niemand zu Hause sein, kann unsere Sendung mit der im Briefkasten hinterlassenen Benachtrichtigung ein paar Tage bei der örtlichen Post abgeholt werden.
  5. Wir versenden unsere Dokumente nicht außerhalb Deutschlands. Es ist jedoch möglich, das fertige Dokument bei einer anderen Auslandsvertretung zu übernehmen, allerdings können wir in diesem Fall keine Verantwortung für etwaige Verzögerungen übernehmen.

h. Annahme eines fertigen Personalausweises mit Vollmacht

  • Jeder Elternteil kann den beantragten Personalausweis eines Kindes unter 18 Jahren ohne Vollmacht abholen.
  • Der beantragte Personalausweis eines Familienmitglieds über 18 Jahren kann nur mit einer formgerechten und inhaltlich vollständig ausgefüllten und von zwei Zeugen unterzeichneten Vollmacht in ungarischer Sprache abgeholt werden.
  • Der fertige Personalausweis eines Nicht-Familienmitglieds über 18 Jahren kann nur mit einer formgerechten und inhaltlich vollständig ausgefüllten und von zwei Zeugen unterzeichneten Vollmacht in ungarischer Sprache abgeholt werden.
  • Eine Mustervollmacht können Sie auf der Website unseres Generalkonsulats herunterladen.

i. Verfahren zur Beantragung eines Personalausweises nach Heirat oder Scheidung (Namensänderung).

  • Wenn Sie geheiratet haben oder sich scheiden lassen haben und daher einen anderen Namen tragen als in Ihrem bis jetzt gültigen Reisepass, Personalausweis oder Ihrer Einbürgerungsurkunde, bringen Sie bitte Ihre von den ungarischen Behörden ausgestellte Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil mit. Wenn Ihre Scheidung und/oder Ehe in Ungarn (oder bei einer ungarischen Botschaft) noch nicht registriert wurde, ist die Beantragung eines Personalausweises erst dann möglich, wenn dies erfolgt ist. Dies kann in der Regel 1-2 Monate dauern.
  • Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es die Pflicht jedes ungarischen Staatsbürgers ist, seine Eheschließung, Scheidung, Geburt eines Kindes usw. anzumelden. Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie auf der folgenden Seite:

j. Übersetzung von Dokumenten, die in deutscher (und anderen Fremdsprachen) ausgestellt wurden

  • Für alle nicht-ungarischen Dokumente muss eine authentische ungarische Übersetzung vorgelegt werden! Dazu gehören unter anderem Gerichtsbeschlüsse, Vormundschaftsurkunden, Notarurkunden, Vollmachten, ärztliche Atteste, Sterbeurkunden und vom Jugendamt ausgestellte Urkunden (Negativattest und Sorgerechterklärung).

k. PIN-Umschlag

  • Bei der Beantragung eines Personalausweises erhält der Antragsteller einen Umschlag mit dem Aktivierungscode des Personalausweises, dem PUK-Code und dem Code zur Registrierung im Kundenportal.
  • Mithilfe des Aktivierungscodes kann der PIN-Code für das Dokument ermittelt werden, dies ist jedoch erst nach Fertigstellung des Dokuments und im Besitz des Dokuments möglich. Das Aktivieren ist jederzeit bis zur Gültigkeit des Personalausweises möglich, eine feste Frist gibt es nicht. Dies kann entweder beim Erhalt des Dokuments in der Auslandsvertretung oder in einem ungarischen Dokumentenbüro/Regierungsbüro erfolgen, oder wenn der Kunde über das erforderliche Kartenlesegerät verfügt, auch zu Hause.
  • Der PUK-Code wird benötigt, wenn der Inhaber des Dokuments seinen PIN-Code vergessen hat und einen neuen eingeben möchte. Und mit dem Kundenportal -Registrierungscode hat der Kunde die Möglichkeit, auch zu Hause ein Kundenportal zu erstellen (sofern er nicht bereits über ein Kundenportal verfügt), ohne sich persönlich an den Kundendienst eines Dokumentenbüros oder eines Ausenlandsvertretung wengen zu müssen. Bei Verlust des Umschlags mit den Codes können keine neuen Codes beantragt werden. Sie können mehr über die Codes erfahren, indem Sie hier klicken: https://eszemelyi.hu/gyakran-ismetlodo-kerdesek/#az-eszemelyi-okmanyrol

l. Erfassung der Sozialversicherungs-Identifikationsnummer und der Steueridentifikationsnummer

  • Sofern der Antragsteller über eine Sozialversicherungs-Identifikationsnummer oder eine Steuer-Identifikationsnummer verfügt, werden diese im Datenspeicherelement des Personalausweises erfasst.

m. Registrierung der Telefonnummer der Person, die im Notfall benachrichtigt werden soll

  • Der Antragsteller kann auch um die Registrierung der Telefonnummer der im Notfall zu benachrichtigenden Person bitten (die Erfassung von zwei Telefonnummern ist möglich). Der Antragsteller kann auch den Austausch oder die Löschung der Telefonnummer der im Notfall zu benachrichtigenden Person beim Generalkonsulat veranlassen.

n. Wie lange vor Ablauf des alten Personalausweises kann man einen neuen Personalausweis beantragen?

  • Grundsätzlich ist der Umtausch eines Personalausweises 60 Tage vor Ablaufdatum dem möglich. Eine Ausnahme hiervon bildet der Austausch eines Personalausweises alten Typs (chiplos) gegen einen Personalausweis neuen Typs mit elektronischem Speicherelement, der auch früher erfolgen kann.

 

2. Beantragung eines Personalausweises für Bewerber im Alter von 0-6 Jahren

a. Wenn Sie die Geburt des Kindes bereits den ungarischen Behörden in Ungarn oder einem Generalkonsulat gemeldet haben (inländische Registrierung erfolgt ist, und das Kind die ungarische Geburtsurkunde erhalten hat)

  • Wenn das Kind in Ungarn gemeldet ist, wählen Sie bitte im Terminsystem die Fallart „Personalausweis (e-SZIG)“ aus.
  • Bitte, bringen Sie in diesem Fall die von den ungarischen Behörden ausgestellte Geburtsurkunde Ihres Kindes, die ungarische Wohnadressenkarte und, falls bereits vorhanden ist, den vorherigen ungarischen Reisepass und Personalausweis mit.

b. Wenn die Geburt des Kindes den ungarischen Behörden in Ungarn oder einem Generalkonsulat noch nicht gemeldet wurde (inländische Registrierung noch nicht erfolgt ist)

  • Wenn die Geburt des Kindes in Ungarn (oder bei einer ungarischen Auslandsvertretung) noch nicht registriert wurde, ist die Beantragung eines Personalausweises erst dann möglich, wenn dies erfolgt ist. Dies kann in der Regel 1-2 Monate dauern.

c. Allgemeine Informationen

  • Ab dem 1. Januar 2024 kann ein Elternteil einen Personalausweis für Kinder im Alter von 0-6 Jahren beantragen. Der andere Elternteil muss bei der Beantragung nicht anwesend sein und muss keine Vollmacht ausstellen. Der anwesende Elternteil muss ein gültiges Dokument besitzen.
  • Bitte, wählen Sie im Terminbuchungssystem den Falltyp „Personalausweis (e-SZIG)“ aus.

d. Was ist zu tun, wenn nicht beide Elternteile anwesend sein können?

  • Grundsätzlich ist bei der Antragstellung die Anwesenheit beider Elternteile (gesetzliche Vertreter) erforderlich.
  • Ist nur ein Elternteil anwesend, ist die Original-Einverständniserklärung des anderen Elternteils in ungarischer Sprache erforderlich. Wir können keine Fotokopien oder telefonisch vorgelegten Dokumente akzeptieren.
  • Bei geschiedenen Eltern muss außerdem das Original des rechtskräftigen Scheidungsurteils mit einer authentischen ungarischen Übersetzung vorgelegt werden, in dem die Beendigung oder Aussetzung des elterlichen Sorgerechts für das Kind enthalten ist.
  • Bei unbekanntem Vater muss die Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden.
  • Lebt nur ein Elternteil, muss die Sterbeurkunde des anderen Elternteils vorgelegt werden.
  • Bei einem Kind mit doppelter Staatsbürgerschaft muss in der Erklärung des abwesenden Elternteils ausdrücklich angegeben werden, dass dieser damit einverstanden ist, bei den zuständigen ungarischen Behörden einen UNGARISCHEN Personalausweis zu beantragen. Dies ist notwendig, da der Antragsteller im Falle einer doppelten Staatsbürgerschaft nicht nur auf einen ungarischen Personalausweis Anspruch hat.
  • Wer mit nicht-ungarischen Dokumenten zu uns kommt, sollte Punkt 1/j. sorgfältig lesen.

e. Ist ein Lichtbild genügend oder muss das Kind persönlich anwesend sein?

  • Bringen Sie bitte bei Kindern unter 6 Jahren immer ein aktuelles, hochwertiges, auf Fotopapier gedrucktes Ausweisfoto vor weißem Hintergrund mit, unabhängig davon, ob das Kind persönlich anwesend ist oder nicht.
  • Von Kindern unter 6 Jahren nehmen wir keine Fingerabdrücke ab und sie müssen nicht unterschreiben.

f. Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises

  • Das Dokument ist bis zum 6. Geburtstag des Kindes 3 Jahre nach dem Ausstellungsdatum gültig.

 

3. Beantragung eines Personalausweises für Bewerber im Alter von 6-12 Jahren

a. Allgemeine Informationen

  • Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises endet mit dem 12. Geburtstag des Kindes in jedem Fall, auch wenn er bereits einige Monate zuvor beantragt wurde.
  • Für ein Kind über 6 Jahre kann ein Personalausweis erst dann beantragt werden, wenn der Prozess der inländischen Registrierung des Kindes abgeschlossen ist und das Kind bereits in den offiziellen ungarischen Registern als ungarischer Staatsbürger eingetragen ist. Bitte, bringen Sie die ungarische Geburtsurkunde und die ungarische „lakcímkártya” (Wohnaddresskarte) des Kindes mit.
  • Ab dem 1. Januar 2024 kann ein Elternteil einen Personalausweis für Kinder im Alter von 6-12 Jahren beantragen. Der andere Elternteil muss bei der Beantragung nicht anwesend sein und muss keine Vollmacht ausstellen. Der anwesende Elternteil muss ein gültiges Dokument besitzen.
  • Bitte wählen Sie im Terminbuchungssystem den Falltyp „Personalausweis (e-SZIG)“ aus.

b. Was ist zu tun, wenn nicht beide Elternteile anwesend sein können?

  • Grundsätzlich ist bei der Antragstellung die Anwesenheit beider Elternteile (gesetzliche Vertreter) erforderlich.
  • Ist nur ein Elternteil anwesend, ist die Original-Einverständniserklärung des anderen Elternteils in ungarischer Sprache erforderlich. Wir können keine Fotokopien oder telefonisch vorgelegten Dokumente akzeptieren.
  • Bei geschiedenen Eltern muss außerdem das Original des rechtskräftigen Scheidungsurteils mit einer authentischen ungarischen Übersetzung vorgelegt werden, in dem die Beendigung oder Aussetzung des elterlichen Sorgerechts für das Kind enthalten ist.
  • Bei unbekanntem Vater muss die Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden.
  • Lebt nur ein Elternteil, muss die Sterbeurkunde des anderen Elternteils vorgelegt werden.
  • Bei einem Kind mit doppelter Staatsbürgerschaft muss in der Erklärung des abwesenden Elternteils ausdrücklich angegeben werden, dass dieser damit einverstanden ist, bei den zuständigen ungarischen Behörden einen UNGARISCHEN Personalausweis zu beantragen. Dies ist notwendig, da der Antragsteller im Falle einer doppelten Staatsbürgerschaft nicht nur auf einen ungarischen Personalausweis Anspruch hat.
  • Wer mit nicht-ungarischen Dokumenten zu uns kommt, sollte Punkt 1/j. sorgfältig lesen.

c. Ist ein Lichtbild erforderlich oder muss das Kind persönlich anwesend sein?

  • Für Kinder ab 6 Jahren besteht eine Pflicht zum Erscheinen, da wir ihre Fingerabdrücke nehmen.

d. Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises

  • Das Dokument ist bis zum 12. Geburtstag 3 Jahre nach dem Ausstellungsdatum gültig, wenn der Inhaber das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Gültigkeitsdauer darf in diesem Fall jedoch nicht über das Datum des 12. Geburtstags hinausgehen.

 

4. Beantragung eines Personalausweises für Bewerber im Alter von 12-14 Jahren

a. Allgemeine Informationen

  • Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist mit dem 12. Geburtstag des Kindes in jedem Fall abgelaufen, auch wenn er nur einige Monate zuvor beantragt wurde.
  • Für ein Kind über 12 Jahren kann ein Personalausweis erst dann beantragt werden, wenn die Registrierung des Kindes im Inland abgeschlossen ist und das Kind bereits in den amtlichen ungarischen Registern als ungarischer Staatsbürger eingetragen ist. Bitte, bringen Sie die ungarische Geburtsurkunde und die ungarische „lakcímkártya” (Wohnaddresskarte) des Kindes mit.
  • Ab dem 1. Januar 2024 kann ein Elternteil einen Personalausweis für Kinder im Alter von 12-14 Jahren beantragen. Der andere Elternteil muss bei der Beantragung nicht anwesend sein und muss keine Vollmacht ausstellen. Der anwesende Elternteil muss ein gültiges Dokument besitzen.
  • Bitte wählen Sie im Terminbuchungssystem den Falltyp „Personalausweis (e-SZIG)“ aus.

b. Was ist zu tun, wenn nicht beide Elternteile anwesend sein können?

  • Grundsätzlich ist bei der Antragstellung die Anwesenheit beider Elternteile (gesetzliche Vertreter) erforderlich.
  • Ist nur ein Elternteil anwesend, ist die Original-Einverständniserklärung des anderen Elternteils in ungarischer Sprache erforderlich. Wir können keine Fotokopien oder telefonisch vorgelegten Dokumente akzeptieren.
  • Bei geschiedenen Eltern muss außerdem das Original des rechtskräftigen Scheidungsurteils mit einer authentischen ungarischen Übersetzung vorgelegt werden, in dem die Beendigung oder Aussetzung des elterlichen Sorgerechts für das Kind enthalten ist.
  • Bei unbekanntem Vater muss die Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden.
  • Lebt nur ein Elternteil, muss die Sterbeurkunde des anderen Elternteils vorgelegt werden.
  • Bei einem Kind mit doppelter Staatsbürgerschaft muss in der Erklärung des abwesenden Elternteils ausdrücklich angegeben werden, dass dieser damit einverstanden ist, bei den zuständigen ungarischen Behörden einen UNGARISCHEN Personalausweis zu beantragen. Dies ist notwendig, da der Antragsteller im Falle einer doppelten Staatsbürgerschaft nicht nur auf einen ungarischen Personalausweis Anspruch hat.
  • Wer mit nicht-ungarischen Dokumenten zu uns kommt, sollte Punkt 1/j. sorgfältig lesen.

c. Ist ein Foto erforderlich oder muss das Kind persönlich anwesend sein?

  • Für Kinder ab 12 Jahren besteht eine Pflicht zum Erscheinen, denn wir machen vor Ort ein Foto von ihnen, nehmen ihre Fingerabdrücke und sie müssen den Antrag unterschreiben.

d. Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises

  • Das Dokument ist bis zum 18. Geburtstag nach dem Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig, wenn der Inhaber das 12., aber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

5. Beantragung eines Personalausweises für Bewerber im Alter von 14-18 Jahren

a. Allgemeine Informationen

  • Kinder im Alter von 14 bis 18 Jahren können ihren Personalausweis selbst beantragen, wenn sie über ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder bisheriger Personalausweis) verfügen. In diesem Fall ist bei der Antragsstellung weder die Anwesenheit der Eltern noch die Erteilung einer Vollmacht erforderlich.
  • Wenn der Erstantrag des Kindes erstellt wird, bitten wir die Eltern, ihr Kind zur Antragstellung unbedingt zu begleiten.
  • Für ein Kind über 14 Jahren kann ein Personalausweis erst dann beantragt werden, wenn die Registrierung des Kindes im Inland abgeschlossen ist und das Kind bereits in den amtlichen ungarischen Registern als ungarischer Staatsbürger eingetragen ist.
  • Bitte, wählen Sie im Terminbuchungssystem den Falltyp „Personalausweis (e-SZIG)“ aus.

b. Was tun, wenn nicht beide Elternteile anwesend sein können?

  • Kinder im Alter von 14 bis 18 Jahren können ihren Personalausweis selbst beantragen, wenn sie über ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder bisheriger Personalausweis) verfügen. In diesem Fall ist bei der Antragsstellung weder die Anwesenheit der Eltern noch die Erteilung einer Vollmacht erforderlich.
  • Wenn der Erstantrag des Kindes erstellt wird, bitten wir die Eltern, ihr Kind zur Antragstellung unbedingt zu begleiten.

c. Ist ein Lichtbild erforderlich oder muss das Kind persönlich anwesend sein?

  • Kinder ab 14 Jahren müssen erscheinen, denn sie werden fotografiert, ihre Fingerabdrücke werden abgenommen und sie müssen den Antrag unterschreiben.

d. Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises

  • Das Dokument ist bis zum 18. Geburtstag 3 Jahre nach dem Ausstellungsdatum gültig, wenn der Inhaber das 14., aber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

 

6. Beantragung eines Personalausweises für Bewerber im Alter von 18-99 Jahren

a. Allgemeine Informationen

  • Bitte, wählen Sie im Terminbuchungssystem den Falltyp „Personalausweis (e-SZIG)“ aus.
  • Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann persönlich gestellt werden.
  • Bei der Antragstellung wird der Antragsteller fotografiert und seine Fingerabdrücke sowie seine Unterschrift elektronisch erfasst.
  • Der Personalausweis ist ca. in 4-6 Wochen fertig. Es besteht beim Generalkonsulat keine Möglichkeit eines Notfallverfahrens. Bitte, berücksichtigen Sie diesen Zeitraum bei der Planung Ihrer Reisen.
  • Für unsere Kunden, deren letzter gültiger ungarischer Reisepass vor mehr als einem Jahr abgelaufen ist, sind die Daten im öffentlichen elektronischen ungarischen Personen- und Wohnadressenregistrierungssystem nicht enthalten oder sie können ihre ungarische Staatsbürgerschaft nicht auf andere Weise nachweisen. So ist es möglich, dass vor der Beantragung eines Personalausweises eine Staatsbürgerschaftsbescheinigung eingeholt werden muss. Es muss also eine Untersuchung durchgeführt werden, deren Dauer mehr als 12 Monate betragen kann.

b. Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises

  • Das Dokument ist 6 Jahre nach dem Ausstellungsdatum gültig, wenn der Inhaber das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  • Das Dokument ist 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig, wenn der Inhaber das 70. Lebensjahr vollendet hat und das Dokument beantragt.
  • Das Dokument ist 1 Jahr ab Ausstellungsdatum gültig, wenn der Chip keinen Fingerabdruck enthält, weil der Antragsteller vorübergehend körperlich nicht in der Lage ist, diesen abzugeben.

 

7. Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises, wenn der Antragsteller keine Fingerabdrücke vorlegen kann (ärztlich beglaubigt)

  • Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises beträgt 6 Jahre (10 Jahre für Personen über 70 Jahre) für den Fall, wenn der Antragsteller, der das 12. Lebensjahr vollendet hat, persönlich beim Generalkonsulat erscheint, aber ein abgestempeltes ärztliches Attest mitbringt (entweder auf Ungarisch oder im Falle eines ausländischen ärztlichen Attests in einer authentischen ungarischen Übersetzung), dass er aufgrund seines Alters/Hautzustands oder aus anderen Gründen dauerhaft körperlich nicht in der Lage ist, Fingerabdrücke abzugeben.

 

8. Sonstige Informationen

a. In Ungarn beantragte Personalausweise

  • Wenn Sie Ihren Personalausweis in Ungarn beantragt haben und die Zustellund an unserem Generalkonsulat erbeten haben, schreiben Sie bitte an unser Generalkonsulat eine E-Mail (consulate.dus@mfa.gov.hu) und teilen Sie die folgenden Informationen mit, damit wir Sie kontaktieren können, wenn das Dokument eintrifft:
  • 1. Vollständiger Name, 2. Geburtsdatum, 3. Telefonkontakt 4. kurz der Grund, warum Sie die E-Mail schreiben. Betreff der E-Mail: Personalausweis in Ungarn beantragt

b. Bei anderen Konsulaten oder Botschaften beantragte Personalausweise

  • Bitte kontaktieren Sie unser Generalkonsulat per E-Mail (consulate.dus@mfa.gov.hu) und geben Sie die folgenden Informationen ein, wenn Sie Ihren Personalausweis bei einem anderen Konsulat oder einer anderen Botschaft beantragt und unser Generalkonsulat als Abholort ausgewählt haben, damit wir Sie benachrichtigen können, wenn Ihr Personalausweis eintrifft:
  • 1. Vollständiger Name, 2. Geburtsdatum, 3. Telefonkontakt 4. kurz der Grund, warum Sie die E-Mail schreiben. E-Mail-Betreff: Daten für einen anderweitig angeforderten Personalausweis

c. Notfallverfahren, vorläufiger Personalausweis

  • Bei Generalkonsulaten ist es nicht möglich einen vorläufigen Personalausweis oder einen Personalausweis im Notfallverfahren zu beantragen.
  • In dringenden Fällen empfiehlt es sich, den Antrag auf einen neuen Personalausweis bei den inländischen Dokumentenbehörden zu stellen, wenn Sie während der Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses oder Personalausweises eine Reise nach Ungarn planen. Es empfiehlt sich, vorab telefonisch oder online einen Termin bei der zuständigen Dokumentenstelle zu vereinbaren. Die Kontaktinformationen des Dokumentenbüros, das Ihrem Wohnort in Ungarn am nächsten liegt, finden Sie hier: https://kormanyablak.hu/hu/okmanyirodak
  • Weitere Informationen zur Beantragung eines vorläufigen Dokuments in Ungarn finden Sie hier:
  • https://eszemelyi.hu/igenyles/##az-okmanyigenyles-folyamata

d. Verlorener und gestohlener Personalausweis

  • Wenn Sie Irhen Personalausweis vorloren haben, oder er gestohlen wurde, ist nur eine persönliche Meldung (nicht telefonisch oder per E-Mail) bei einer ungarischen Botschaft oder einem Generalkonsulat möglich.
  • Der Tatbestand des Verlusts oder der Unterschlagung muss nach Möglichkeit schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen persönlich gemeldet werden.
  • Wenn Sie mit der Meldung des Verlustes oder des Diebstahles von Ihrem Personalausweis auch einen neuen Personalausweis beantragen möchten, wählen Sie bitte im Terminbuchungssystem den Falltyp „Reisepass, Personalausweisverlust, Diebstahl“ aus.
  • Wenn es in unserem System kein freier Termin verfügbar ist, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail (consulate.dus@mfa.gov.hu) und schreiben Sie die folgenden Informationen:
  • 1. Vollständiger Name, 2. Geburtsdatum, 3. Telefonkontakt 4. kurz die Tatsache, warum die E-Mail geschrieben wird. Betreff der E-Mail: Verlorener und gestohlener Personalausweis.
  • Die E-Mail Meldung ist kein Ersatz für die weiterhin obligatorischen persönliche Erscheinung/Meldung.
  • Wenn Sie auch einen neuen Personalausweis beantragt haben, wird mit dem Eingang des neuen Dokuments innerhalb von 4-6 Wochen gerechnet. Bezüglich der Beantragung eines neuen Personalausweises stellt das Ungarische Generalkonsulat in Düsseldorf seinen Kunden ein „Bewerberdatenblatt“ zur Verfügung, bei dem es sich um ein A4-Blatt mit Foto und Daten handelt. Dieses Blatt berechtigt die Kunden nicht, sich im Ausland (Deutschland) persönlich zu identifizieren.
  • Bitte melden Sie den Verlust oder Diebstahl der örtlichen Polizei und fordern Sie von ein Protokoll an.
  • Bitte, melden Sie den Verlust oder die Unterschlagung dem örtlichen Fundbüro, da die Möglichkeit besteht, dass die Dokumente gefunden und zurückgegeben werden.

e. Über den Personalausweis im Allgemeinen

https://eszemelyi.hu/