Zur Überführung eines Leichnams nach Ungarn wird eine konsularische Genehmigung benötigt, die in der Konsularabteilung der Botschaft unverzüglich ausgestellt wird.
Benötigte Dokumente:
- Erklärung eines ungarischen Friedhofs über den Empfang des Leichnams
- Internationaler Leichenpass, ausgestellt von der zuständigen deutschen Behörde
- Bescheinigung über den Transportweg und den Ausführenden (amtl. Kennzeichen des Überführungsfahrzeugs, Name des Kfz-Fahrers, Grenzübergangsstellen)
- Totenschein
- Sterbeurkunde
- Bescheinigung über das ordnungsgemäße Einsargen durch einen Bestatter
Wichtig: Der im Ausland eingetretene Tod eines ungarischen Staatsbürgers muss nachträglich auch in Ungarn standesamtlich beurkundet werden.