(magyar nyelven )

 

Zur Überführung eines Leichnams nach Ungarn wird eine konsularische Genehmigung benötigt, die in der Konsularabteilung der Botschaft unverzüglich ausgestellt wird. 

Benötigte Dokumente:

  • Erklärung eines ungarischen Friedhofs über den Empfang des Leichnams
  • Internationaler Leichenpass, ausgestellt von der zuständigen deutschen Behörde
  • Bescheinigung über den Transportweg und den Ausführenden (amtl. Kennzeichen des Überführungsfahrzeugs, Name des Kfz-Fahrers, Grenzübergangsstellen)
  • Totenschein
  • Sterbeurkunde 
  • Bescheinigung über das ordnungsgemäße Einsargen durch einen Bestatter

Wichtig: Der im Ausland eingetretene Tod eines ungarischen Staatsbürgers muss nachträglich auch in Ungarn standesamtlich beurkundet werden.