Wenn Sie eine Wohnanschrift in Deutschland anmelden, muss die Abmeldung der ungarischen Wohnadresse nicht sofort erfolgen. Laut ungarischen Vorschriften gibt es keine gesetzliche Frist, binnen der ungarische Staatsbürger mitteilen müssen, dass sie sich dauerhaft im Ausland niederlassen. Am schnellsten erfolgt die Abmeldung in dem Bürgeramt (okmányiroda) des letzten Wohnortes in Ungarn. Im Abmeldeverfahren wird der Personalausweis eingezogen und es wird eine neue Identifikationskarte mit Meldeanschrift erstellt, auf dem nur der Vermerk „Ausländische Anschrift“ eingetragen wird. Der Antrag kann auch in der Konsularabteilung eingereicht werden, er muss aber an die örtlich zuständige Behörde in Ungarn weitergeleitet werden, die Bearbeitung dauert deshalb voraussichtlich bis zu 3 Monate.
Folgende Dokumente werden benötigt:
- Erklärung über die dauerhafte Niederlassung im Ausland (kann vor Ort ausgefüllt werden)
- gültiger Personalausweis und Reisepass (Ungarische Staatsbürger, die bei der Wohnadressenabmeldung über keinen gültigen Reisepass verfügen, können gleichzeitig einen Reisepass in der Konsularabteilung beantragen
- Identifikationskarte mit Meldeanschrift (lakcímkártya)
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass sich eine Abmeldung des Wohnsitzes in Ungarn Auswirkungen auf Ihr Wahlrecht als Staatsbürger hat. Ungarn mit Wohnsitz im Ausland können nach vorheriger Registrierung per Briefwahl an den ungarischen Parlamentswahlen teilnehmen und ihre Stimme Kandidaten der Parteiliste, nicht aber einzelnen Direktkandidaten geben. Nähere Informationen dazu finden Sie unter. www.nvi.hu
Wichtig: Zur Abmeldung Minderjähriger müssen beide Eltern persönlich erscheinen und ihre Zustimmung geben. Eine Genehmigung des ungarischen Jugendamtes ist nicht mehr erforderlich.