Im Ausland lebende ungarische Staatsbürger können ihre Staatsangehörigkeit durch eine Verzichtserklärung aufheben lassen.
Voraussetzung dafür ist der Nachweis einer anderen Staatsbürgerschaft oder zumindest die schriftliche Zusicherung (Bescheid), die bei der Abgabe der Verzichtserklärung noch mindestens 6 Monate gültig sein muss, außerdem muss die Abmeldung aus dem ungarischen Melderegister erfolgt sein und eine ausländische Meldeanschrift vorliegen.
Notwendige Unterlagen:
- Pass, Personalausweis oder Einbürgerungsurkunde als Nachweis über eine weitere Staatsangehörigkeit (zumindest eine schriftliche Zusicherung über die Erteilung der Staatsbürgerschaft)
- Nachweis der ungarischen Staatsangehörigkeit (gültiger Reisepass oder Personalausweis, nicht länger als seit einem Jahr abgelaufener Reisepass oder eine Staatsbürgerschaftsurkunde, die nicht älter als drei Jahre ist)
- Geburtsurkunde
- Nachweis des Familienstandes (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners im Original)
- Nachweis über die Abmeldung aus dem ungarischen Melderegister (kann auch gleichzeitig mit der Verzichtserklärung im Konsulat erledigt werden)
Ehegatten und ihre minderjährigen Kinder können eine gemeinsame Verzichtserklärung abgeben. Das persönliche Erscheinen ist ab 14 Jahren verpflichtend. Bei Minderjährigen müssen beide Eltern ihr Einverständnis geben. Das Verfahren dauert etwa 6 bis 8 Monate nach Eingang des vollständigen Antrags, über die Annahme der Verzichtserklärung entscheidet der Staatspräsident.