Beantragung eines Privatpasses

(magyar nyelven )

Bitte lesen Sie unsere Informationen zur Beantragung eines Privatreisepasses (im Folgenden Reisepass) sorgfältig durch, insbesondere Punkt 1 und die Informationen zur Altersgruppe (Punkte 2 bis 6), die Sie betreffen.

 

1. Wichtige Informationen

a. Wer ist berechtigt, einen ungarischen Pass zu beantragen?

b. Vereinbarung eines Termins

c. Formulare zum Ausfüllen der Unterlagen

d. Dokumente und  Unterlagen, die für die Antragstellung erforderlich sind

e. Zahlungsvorgang  (Zahlung der Servicegebühr)

f. Wie lange dauert es, bis der beantragte  Reisepass ankommt?

g. Persönliche Abholung des beantragten  Reisepasses oder Zustellung per Post

h. Annahme des beantragten  Reisepasses mit Vollmacht

i. Verfahren zur Beantragung eines Reisepasses nach Heirat oder Scheidung

j. Übersetzung von in deutscher Sprache (oder einer anderen Fremdsprache) ausgestellten Urkunden.

k. Prüfung der Sprachkenntnisse von Bewerberinnen und Bewerbern, die die Staatsbürgerschaft durch vereinfachte Einbürgerung erworben haben

 

2. Beantragung eines Reisepasses für Antragsteller im Alter von 0-6 Jahren

a. Wenn Sie die Geburt des Kindes bereits bei den ungarischen Behörden in Ungarn oder bei einer Auslandsvertretung oder einem Generalkonsulat gemeldet haben (also die inländische standesamtliche Registrierung  stattgefunden  und das Kind die ungarische Geburtsurkunde erhalten hat)

b. Wenn die Geburt des Kindes bei den ungarischen Behörden in Ungarn oder bei einem Generalkonsulat noch nicht gemeldet wurde (die inländische Geburtsanzeige noch nicht erfolgt ist)

c. Allgemeine Informationen

d. Was ist zu tun, wenn nicht beide Elternteile anwesend sein können?

e. Ist ein Foto genügend oder muss das Kind persönlich anwesend sein?

f. Gültigkeitsdauer des Reisepasses

 

3. Passantrag für Bewerber im Alter von 6-12 Jahren

a. Allgemeine Informationen

b. Was ist zu tun, wenn nicht beide Elternteile anwesend sein können?

c. Ist ein Foto genügend oder muss das Kind persönlich anwesend sein?

d. Gültigkeitsdauer des Reisepasses

 

4. Passantrag für Antragsteller im Alter von 12 bis 18 Jahren

a. Allgemeine Informationen

b. Was ist zu tun, wenn nicht beide Elternteile anwesend sein können?

c. Ist ein Foto genügend oder muss das Kind persönlich anwesend sein?

d. Gültigkeitsdauer des Reisepasses

 

5. Passantrag für Antragsteller im Alter von 18 bis 65 Jahren

 

6. Passantrag für Antragsteller über 65 Jahre

 

7. Gültigkeitsdauer des Reisepasses, wenn der Antragsteller nicht persönlich erscheinen und keine ärztlich beglaubigten Fingerabdrücke abgeben kann, oder wenn der Antragsteller persönlich erscheinen, aber keine ärztlich beglaubigten Fingerabdrücke abgeben kann.

 

8. Sonstige Informationen

a. Reisepässe, die in Ungarn beantragt wurden

b. Reisepässe, die bei anderen Konsulaten oder Botschaften beantragt wurden

c. Notfallprotokoll

d. Vorläufiger Reisepass für die Rückfahrt nach Ungarn

e. Verlorene und gestohlene Pässe

f. Reisepässe, die vor 2009 ausgestellt wurden

g. Über den Pass im Allgemeinen

               

 

1. Wichtige Informationen

a. Wer ist berechtigt, einen ungarischen Pass zu beantragen?

  • Ungarische Staatsbürger
  • Bürger, die ihre Identität mit einem gültigen (nicht abgelaufenen) Lichtbilddokument, wie z. B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein, nachweisen können. Bei Bewerbern zwischen 0 und 14 Jahren müssen sich die Eltern ausweisen. Bei Bewerbern zwischen 14 und 18 Jahren müssen sowohl die Eltern als auch der Bewerber ihre Identität nachweisen.

 

b. Vereinbarung eines Termins:

  • Alle unsere Kunden können über das untenstehende Terminbuchungssystem ausschließlich für sich einen Termin buchen. Die Mitarbeiter unseres Generalkonsulats buchen keine Termine für Kunden, weder per E-Mail noch per Telefonanruf.

https://konzinfoidopont.mfa.gov.hu/ (Rechts oben kann die Sprache auf Deutsch geändert werden) 

  • Zu wählende Falltypen: Reisepass (unter 18 Jahren) oder Reisepass (über 18 Jahre). Es müssen Termine für so viele Personen gebucht werden, wie viele ihre Reisepässe erstellen lassen möchten.
  • Wenn Sie während Ihrer Reservierung die Nachricht erhalten: „Wir informieren Sie, dass derzeit keine Zeiten verfügbar sind. Neue Termine werden in Kürze freigeschaltet. Bitte versuchen Sie es später noch einmal!“ bedeutet es, dass alle verfügbaren Termine von anderen Kunden 90 Tage im Voraus gebucht wurden. Jeden Tag öffnen sich neue Termine und manchmal stornieren Kunden Reservierungen, daher empfehlen wir Ihnen, mehrmals täglich zu unterschiedlichen Zeiten zu versuchen, erneut zu buchen.
  • Wenn die Reservierung erfolgreich ist, sendet das System eine E-Mail-Bestätigung. Wenn Sie keine E-Mail-Antwort erhalten haben, war Ihre Buchung nicht erfolgreich.
  • Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre fällt das Passreservierungssystem (aufgrund vorgeplanter Wartung) weniger als 30 Minuten pro Monat aus und funktioniert ansonsten zuverlässig für alle ausländischen Botschaften weltweit.

 

c. Formulare und Unterlagen zum Ausfüllen

  • Datenverwaltungserklärung (erhältlich bei unserem Generalkonsulat, wenn Sie sie nicht vorab zu Hause ausdrucken und ausfüllen können)
  • Postumschlag mit eigener Adresse, falls Sie das ausgefüllte Dokument per Post erhalten möchten (erhältlich bei unserem Generalkonsulat)

 

d. Dokumente und Unterlagen, die für die Einreichung des Antrags erforderlich sind

  • Pflichtdokumente:
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Führerschein (ungarischer oder ausländischer)
    • Wenn Sie einen früheren ungarischen Pass haben, bringen Sie diesen mit, auch wenn er bereits abgelaufen ist
    • Deutsche Bankkarte (bitte lesen Sie dazu Informationen im Punkt E unter Zahlung.)
    • Geburtsurkunde für Personen unter 18 Jahren
    • Einbürgerungsurkunde (bei Bürgern, die die Staatsbürgerschaft durch vereinfachte Einbürgerung erworben haben)
  • wichtigster Beleg, falls vorhanden:
    • ungarische Adressverifizierungskarte (Adresskarte), unabhängig davon, ob sie eine registrierte ungarische Adresse enthält 
  • zusätzliche nützliche Belege, falls vorhanden:
    • Ungarische Geburts- und Heiratsurkunden für Personen über 18

 

e. Zahlungsvorgang (Zahlung der Servicegebühr)

  • Sie können nur mit Bankkarte bezahlen. Wir können kein Bargeld akzeptieren. Als Kinder gelten Kinder unter 18 Jahren, die im Haushalt leben.
    • Reisepass für 1 Kind 0-18 Jahre: 47 Euro
    • Reisepass für 2 Kinder im Alter von 0-18 Jahren: 44 Euro
    • Reisepass für 3 oder mehrere Kinder im Alter von 0-18 Jahren: 42 Euro
    • Reisepass für 18-65 Jahre für 5 Jahre: 60 Euro
    • Reisepass für 18-65 Jahre für 10 Jahre: 77 Euro
    • Reisepass über 65 Jahre: 40 Euro

 

f. Wie lange dauert es, bis der beantragte Reisepass ankommt?

  • Das beantragte Dokument trifft in durchschnittlich 4-6 Wochen nach Einreichung des Passantrages bei unserem Generalkonsulat ein. Es besteht keine Möglichkeit eines Eilverfahrens bei unserem Generalkonsulat.

 

g. Persönliche Abholung des beantragten Reisepasses oder Zustellung per Post

  • Unsere Kunden können beim Einreichen des Passantrags wählen, ob sie ihr ausgefülltes Dokument persönlich bezahlen oder den Pass per Post erhalten möchten.
  • Persönliche Abholung:

1. Wir benachrichtigen unsere Kunden nur per E-Mail, dass ihr Dokument angekommen ist. Die Benachrichtigung kommt von der E-Mail-Adresse noreply@mfa.gov.hu, auf die nicht geantwortet werden kann, oder selbst wenn sie antworten, liest sie niemand. Die Benachrichtigung kommt oft im Spam-Ordner an, also überprüfen Sie ihn bitte, wenn Sie einen Brief von uns erwarten. Bitte klicken Sie darauf, dass es sich nicht um Spam handelt, damit Sie unsere E-Mails in Zukunft problemlos erhalten können.

2. Hat der Kunde seinen bisherigen, aber noch gültigen Reisepass bei der Beantragung des neuen Reisepasses bei uns nicht hinterlegt, muss er den alten bei Erhalt des neuen Reisepasses mitbringen, da wir diesen an Ort und Stelle entwerten. Nach der Ungültigkeitserklärung können wir den alten Reisepass entweder als Andenken oder zur weiteren Verwendung aufgrund eines gültigen Visums an den Kunden zurückgeben.

3. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich, Sie können die Unterlagen während der Öffnungszeiten jederzeit (Montag bis Donnerstag 8:30 bis 16:00 Uhr, Freitag 8:30 bis 13:30 Uhr) abholen.

4. Mit einer inhaltlich und formal geeigneten Vollmacht in ungarischer Sprache kann ein Kunde mehrere Pässe in Empfang nehmen. Bitte lesen Sie unser Informationsblatt, Punkt 1.h.

  • Postzustellung

1. Das Generalkonsulat übernimmt keine Verantwortung für die Postzustellung! Aufgrund unserer Erfahrung gehen leider immer mehr Dokumente verloren, also wählen Sie diese Möglichkeit bitte nur, wenn Sie das ausgestellte Dokument nicht abholen können und das Risiko des Postweges in Kauf nehmen möchten.

2. Wenn der Kunde bei der Beantragung eines neuen Reisepasses seinen bisherigen gültigen Reisepass nicht bei uns hinterlässt (oder dieser von einem Mitarbeiter des Generalkonsulats nicht für ungültig erklärt wurde), können wir das neue Dokument per Post erst dann zusenden, wenn der Kunde den alten Reisepass per Post an das Generalkonsulat geschickt hat und er bei unserem Generalkonsulat angekommen ist.

3. Bei der Beantragung eines Reisepasses adressiert der Kunde den Umschlag an sich selbst.

4. Wir versenden unsere Briefe in Deutschland als Einschreiben, das heißt, die Postsendung kann nur persönlich oder durch einen Empfangsberechtigten entgegengenommen werden. Wenn das nicht möglich ist, erhält der Empfänger  einen Hinweis im Briefkasten und kann die Sendung einige Tage lang bei der örtlichen Post abholen.

5. Wir versenden unsere Dokumente nicht außerhalb Deutschlands. Es ist jedoch möglich, die Übernahme des ausgefüllten Dokuments bei einer anderen Auslandsvertretung zu beantragen,  in diesem Fall können wir keine Verantwortung für eventuelle Verzögerungen übernehmen.

 

h. Annahme eines ausgefüllten Reisepasses mit Vollmacht

  • Jeder Elternteil kann den ausgefüllten Reisepass eines Kindes unter 18 Jahren ohne Vollmacht abholen
  • Der ausgefüllte Reisepass eines Familienmitglieds über 18 Jahren kann nur mit einer formgerechten,  inhaltlich vollständig ausgefüllten und von 2 Zeugen unterzeichneten Vollmacht in ungarischer Sprache abgeholt werden.
  • Der ausgefüllte Reisepass eines nicht zur Familie gehörenden Familienmitglieds über 18 Jahren kann nur mit einer formgerechten,  inhaltlich vollständig ausgefüllten und von 2 Zeugen unterzeichneten Vollmacht in ungarischer Sprache abgeholt werden.
  • Vollmacht – Sie können ein Muster von der Website unseres Generalkonsulats herunterladen.

 

i. Verfahren zur Beantragung eines Reisepasses nach Heirat oder Scheidung

  • Wenn Sie verheiratet oder geschieden sind und deshalb einen anderen Namen tragen als den, der in Ihrem gültigen Reisepass, Personalausweis oder Ihrer Einbürgerungsurkunde steht, bringen Sie bitte Ihre von den ungarischen Behörden ausgestellte Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil mit.Wenn Ihre Scheidung und/oder Eheschließung in Ungarn noch nicht eingetragen wurde, muss dieses zuerst geschehen, um den neuen Reisepass beantragen zu können.
  • In Bezug auf Ehen, die nach dem 1. Januar 2016 geschlossen wurden, ist   bei dem Umtausch des Reisepasses die Namensänderung des ungarischen Staatsbürgers durch die Eheschließung kostenlos, es muss lediglich die Konsulargebühr (40 Euro) entrichtet werden.
  • Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es die Pflicht jedes ungarischen Staatsbürgers ist, seine Eheschließung, Scheidung, Geburt eines Kindes usw. in das Standesregister eintragen zu lassen. Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie auf der folgenden Seite:
  • In diesem Fall müssen 2 Fallarten im Terminbuchungssystem gebucht werden:
    • Anmeldung (Heirat/BÉT), dann separate Buchung Reisepass (über 18 Jahre).
    • Anmeldung (Scheidung), dann separate Buchung Reisepass (ab 18 Jahre).
  • Nach der Registrierung können wir Ihren Passantrag nur dann annehmen, wenn keine Dokumente und Urkunden für die Registrierung fehlen. 
  •  Der Reisepass wird nach dem Abschluss der Registrierung erstellt, die in der Regel innerhalb von 3-4 Monaten beim Generalkonsulat eintrifft.

 

j. Übersetzung von auf Deutsch (und andere Fremdsprachen) ausgestellten Urkunden.

  • Für alle nicht-ungarischen Dokumente muss eine beglaubigte ungarische Übersetzung vorgelegt werden! Dazu gehören unter anderem Gerichtsbeschlüsse, Vormundschaftspapiere, Notarurkunden, Vollmachten, Arztzeugnisse, Sterbeurkunden und vom Jugendamt ausgestellte Urkunden (Negativattest und Sorgerechterklärung).

 

k. Prüfung der Sprachkenntnisse von Bewerberinnen und Bewerbern, die die Staatsbürgerschaft durch vereinfachte Einbürgerung erworben haben

  • Die Überprüfung der Sprachkenntnisse von Antragstellern, die die Staatsbürgerschaft durch vereinfachte Einbürgerung erworben haben, erfolgt nicht als gesonderter Test. Im Rahmen des allgemeinen Gesprächs bei der Passbeantragung beurteilt der Mitarbeiter des Generalkonsulats die Sprachkenntnisse des Antragstellers. Versteht und spricht der Bewerber, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, Ungarisch auf mittlerem Niveau nicht, so muss dies schriftlich protokolliert werden. Da das Schreiben eines solchen Protokolls viel Zeit in Anspruch nimmt und mehrere Mitarbeiter des Generalkonsulats erfordert, bitten wir unsere Kunden, die kein Ungarisch verstehen und sprechen, sich darauf vorzubereiten, dass sie bei dem Umtausch des Reisepasses zu einem vorher vereinbarten  Zeitpunkt an einem anderen Tag wieder zu uns kommen müssen, auch wenn sie von weit kamen. Dann bitten wir sie, mit einem Freund oder Verwandten zu kommen, der gut Ungarisch und die Sprache des Antragstellers spricht und an dem Dolmetschen des Protokolls teilnehmen kann.
  • Zum Hintergrund von der Kontrolle der Sprachkenntnisse und des möglichen Entzugs der Staatsbürgerschaft können Sie mehr im Gesetz lesen LV 1993. (über die ungarische Staatsbürgerschaft). Ausführlicher:  https://mkogy.jogtar.hu/jogszabaly?docid=99300055.TV
    • Zu den Voraussetzungen für den Erwerb der ungarischen Staatsbürgerschaft mit vereinfachter Einbürgerung gehören:
      • (3) * Wenn die in Absatz (1) Punkte b) und d) genannten Voraussetzungen erfüllt sind, weist ... seine Kenntnis der ungarischen Sprache nach.
    • Widerruf der ungarischen Staatsbürgerschaft (innerhalb von 20 Jahren nach Erwerb)
      • § 9 (1) * Die ungarische Staatsbürgerschaft kann einer Person entzogen werden, die ihre ungarische Staatsbürgerschaft durch Gesetzesverstöße, insbesondere durch unwahre Angaben, oder durch Irreführung der Behörden durch Verschweigen von Informationen oder Tatsachen erlangt hat. Nach Ablauf von zwanzig Jahren seit Erwerb der ungarischen Staatsbürgerschaft besteht kein Widerrufsrecht.

 

 

2. Beantragung eines Reisepasses für Antragsteller im Alter von 0-6 Jahren

a. Wenn Sie die Geburt des Kindes bereits bei den ungarischen Behörden in Ungarn oder bei einem Generalkonsulat gemeldet haben (inländische standesamtliche Registrierung stattgefunden und das Kind die ungarische Geburtsurkunde erhalten hat.)

  • Wenn das Kind in Ungarn gemeldet wurde, wählen Sie bitte im Terminbuchungssystem den Falltyp „Reisepass (unter 18)“.
  • Bitte bringen Sie in diesem Fall die von den ungarischen Behörden ausgestellte Geburtsurkunde Ihres Kindes, die Adresskarte und, falls vorhanden, den bisherigen ungarischen Reisepass mit.

 

b. Wenn die Geburt des Kindes bei den ungarischen Behörden in Ungarn oder bei einem Generalkonsulat noch nicht gemeldet wurde (inländische standesamtliche Registrierung noch nicht erfolgt ist)

  • Die Ausstellung eines Privatpasses kann gleichzeitig mit der inländischen Anmeldung der Geburt von Neugeborenen und Kindern unter 6 Jahren bei der Auslandsvertretung veranlasst werden. In der Praxis sieht dies so aus, dass der Kunde beim Eintreffen im Generalkonsulat zunächst anmeldet, dass er ein im Ausland geborenes Kind mit ungarischer Staatsbürgerschaft hat (Inlandsregistrierung), und dann auf Wunsch auch einen Reisepass für das Kind beantragen kann.
  • Die Registrierung des Kindes (und die Annahme des Passantrags) kann nur durchgeführt werden, wenn beide Eltern vorangegangene Registrierungsvorgänge (Heirat, Scheidung, Namensänderung) gemeldet haben.
  • In diesem Fall können wir im Terminbuchungssystem nur den Falltyp „Anmeldung (Geburt) + Reisepass (unter 18)“ akzeptieren.
  • Der Reisepass und die ungarische Geburtsurkunde werden 6-8 Wochen nach der Antragstellung erstellt. Wir empfehlen daher, die ungarische Geburtenregistrierung und die Beantragung eines Reisepasses eines im Ausland (in Deutschland) geborenen Kindes zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes unmittelbar nach Erhalt der Geburtsurkunde einzuleiten..
  • Bei gleichzeitiger Behandlung beider Fälle lesen Sie bitte den Menüpunkt „Geburtsmeldung im Inland“ und bringen Sie alle dort aufgeführten notwendigen Unterlagen mit.
  • Aufgrund der Komplexität des Falles empfehlen wir, dass beide Elternteile anwesend sind, da eine mögliche Vollmacht viele verschiedene Dinge getrennt voneinander regeln muss.

 

c. Allgemeine Informationen

  • Eltern können für ihr Kind von 0-6 Jahren gemeinsam den Kinderreisepass beantragen. Beide Eltern müssen über gültige Dokumente verfügen.
  • Bitte wählen Sie im Terminbuchungssystem den Falltyp „Reisepass (unter 18 Jahren)“ aus.

 

d. Was ist zu tun, wenn  nicht beide Elternteile anwesend sein können?

  • Zur Antragstellung ist grundsätzlich die Anwesenheit beider Elternteile (gesetzliche Vertreter) erforderlich.
  • Bei Anwesenheit nur eines Elternteils ist die Einverständniserklärung des anderen Elternteils in Urschrift in ungarischer Sprache erforderlich. Eine Fotokopie können wir nicht akzeptieren.
  • Bei geschiedenen Eltern muss zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil in Urschrift über die Beendigung oder Aussetzung der elterlichen Sorge für das Kind mit beglaubigter ungarischer Übersetzung vorgelegt werden.
  • Bei unbekanntem Vater muss die Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden.
  • Lebt nur ein Elternteil, muss die Sterbeurkunde des anderen Elternteils vorgelegt werden.
  • Im Falle eines Kindes mit doppelter Staatsbürgerschaft muss die Erklärung des abwesenden Elternteils ausdrücklich enthalten, dass der Elternteil damit einverstanden ist, einen UNGARISCHEN Pass bei den zuständigen ungarischen Behörden zu beantragen. Dies ist notwendig, da der Antragsteller im Falle einer doppelten Staatsbürgerschaft nicht nur Anspruch auf einen ungarischen Pass hat.

 

e. Ist ein Foto genügend oder muss das Kind persönlich anwesend sein?

  • Bringen Sie bitte bei Kindern unter 6 Jahren immer ein aktuelles, hochwertiges Ausweisfoto vor weißem Hintergrund und ausgedruckt auf Fotopapier mit, unabhängig davon, ob das Kind persönlich anwesend ist oder nicht.
  • Kindern unter 6 Jahren nehmen wir keine Fingerabdrücke ab und sie müssen nicht unterschreiben.

 

f. Gültigkeitsdauer des Reisepasses

  • Die Gültigkeitsdauer bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres des Kunden beträgt 3 Jahre, wobei dieser Zeitraum ab Monat und Tag des Geburtstages des Kunden nach Ausstellung des Dokuments zu rechnen ist.

 

 

3. Passantrag für Bewerber im Alter von 6-12 Jahren

a. Allgemeine Informationen

  • Ein Reisepass für ein Kind über 6 Jahre kann erst beantragt werden, nachdem das Verfahren der inländischen Standesregistrierung des Kindes abgeschlossen ist und das Kind bereits in den offiziellen ungarischen Registern als ungarischer Staatsbürger eingetragen ist. Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde des Kindes mit.
  • Eltern können gemeinsam einen Reisepass für Kinder im Alter von 6-12 Jahren beantragen. Beide Eltern müssen über gültige Dokumente verfügen.
  • Bitte wählen Sie im Terminbuchungssystem den Falltyp „Reisepass (unter 18)“ aus.

 

b. Was ist zu tun, wenn nicht beide Elternteile anwesend sein können?

  • Zur Antragstellung ist grundsätzlich die Anwesenheit beider Elternteile (gesetzliche Vertreter) erforderlich.
  • Bei Anwesenheit nur eines Elternteils ist die Einverständniserklärung des anderen Elternteils in Urschrift in ungarischer Sprache erforderlich. Eine Fotokopie können wir nicht akzeptieren.
  • Bei geschiedenen Eltern muss zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil in Urschrift über die Beendigung oder Aussetzung der elterlichen Sorge für das Kind mit beglaubigter ungarischer Übersetzung vorgelegt werden.
  • Bei unbekanntem Vater muss die Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden.
  • Lebt nur ein Elternteil, muss die Sterbeurkunde des anderen Elternteils vorgelegt werden.
  • Im Falle eines Kindes mit doppelter Staatsbürgerschaft muss die Erklärung des abwesenden Elternteils ausdrücklich enthalten, dass der Elternteil damit einverstanden ist, einen UNGARISCHEN Pass bei den zuständigen ungarischen Behörden zu beantragen. Dies ist notwendig, da der Antragsteller im Falle einer doppelten Staatsbürgerschaft nicht nur Anspruch auf einen ungarischen Pass hat.

 

c. Ist ein Foto genügend oder muss das Kind persönlich anwesend sein?

  • In der Regel machen wir ein digitales Foto von einem Kind zwischen 6 und 12 Jahren vor Ort.
  • Wenn das Kind nicht persönlich erscheinen kann, bringen Sie bitte ein aktuelles, hochwertiges, auf Fotopapier gedrucktes Ausweisfoto des Kindes mit weißem Hintergrund mit.
  • Kindern im Alter von 6-12 Jahren nehmen wir keine Fingerabdrücke ab und sie müssen ihren Antrag nicht unterschreiben.

 

d. Gültigkeitsdauer des Reisepasses

  • Für Personen zwischen 6 und 12 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 5 Jahre, wobei die Gültigkeitsdauer ab Monat und Tag des Geburtstags des Kunden nach Ausstellung des Dokuments zu rechnen ist.

 

 

4. Passantrag für Antragsteller im Alter von 12 bis 18 Jahren

a. Allgemeine Informationen

  • Der Reisepass eines Kindes zwischen 12 und 18 Jahren kann erst beantragt werden, nachdem das Verfahren der inländischen Registrierung des Kindes abgeschlossen ist und das Kind bereits als ungarischer Staatsbürger in den amtlichen ungarischen Registern eingetragen ist. Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde des Kindes mit.
  • Eltern und ihre Kinder können die Pässe von Kindern im Alter von 12-18 Jahren gemeinsam beantragen. Beide Eltern müssen über gültige Dokumente verfügen.
  • Bitte wählen Sie im Terminbuchungssystem den Falltyp „Reisepass (unter 18)“ aus

 

b. Was ist zu tun, wenn nicht beide Elternteile anwesend sein können?

  • Zur Antragstellung ist grundsätzlich die Anwesenheit beider Elternteile (gesetzliche Vertreter) erforderlich.
  • Bei Anwesenheit nur eines Elternteils ist die Einverständniserklärung des anderen Elternteils in Urschrift in ungarischer Sprache erforderlich. Eine Fotokopie können wir nicht akzeptieren.
  • Bei geschiedenen Eltern muss zusätzlich das rechtskräftige Scheidungsurteil in Urschrift über die Beendigung oder Aussetzung der elterlichen Sorge für das Kind mit beglaubigter ungarischer Übersetzung vorgelegt werden.
  • Bei unbekanntem Vater muss die Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden.
  • Lebt nur ein Elternteil, muss die Sterbeurkunde des anderen Elternteils vorgelegt werden.
  • Im Falle eines Kindes mit doppelter Staatsbürgerschaft muss die Erklärung des abwesenden Elternteils ausdrücklich enthalten, dass der Elternteil damit einverstanden ist, einen UNGARISCHEN Pass bei den zuständigen ungarischen Behörden zu beantragen. Dies ist notwendig, da der Antragsteller im Falle einer doppelten Staatsbürgerschaft nicht nur Anspruch auf einen ungarischen Pass hat.

 

c. Ist ein Foto genügend oder muss das Kind persönlich anwesend sein?

  • In jedem Fall machen wir vor Ort ein digitales Foto von einem Kind zwischen 12 und 18 Jahren. Es gibt keine Möglichkeit, ein Foto des Kindes mitzubringen.
  • Kindern im Alter von 12 bis 18 Jahren wird ein Fingerabdruck abgenommen und sie unterschreiben ihren Antrag.

 

d. Gültigkeitsdauer des Reisepasses

  • Für Personen zwischen 12 und 18 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 5 Jahre, wobei die Gültigkeitsdauer ab Monat und Tag des Geburtstags des Kunden nach Ausstellung des Dokuments zu berechnen ist.

 

 

5. Passantrag für Antragsteller im Alter von 18 bis 65 Jahren

a. Allgemeine Informationen

  • Bitte wählen Sie im Terminbuchungssystem den Falltyp „Reisepass (über 18 Jahre)“ aus.  
  • Der Passantrag kann persönlich gestellt werden.
  • Beim Einreichen des Antrags wird ein Foto des Antragstellers gemacht und sein Fingerabdruck  und seine Unterschrift werden elektronisch erfasst.
  • Der Reisepass ist ca. in 4-6 Wochen fertig, es besteht keine Möglichkeit eines Eilverfahrens beim Generalkonsulat. Bitte berücksichtigen Sie diesen Zeitraum bei Ihrer Reiseplanung.
  • Für unsere Kunden, deren letzter gültiger ungarischer Pass vor mehr als 1 Jahr abgelaufen ist, und das öffentliche elektronische ungarische Personen- und Wohnadressenregister ihre Daten nicht enthält oder sie ihre ungarische Staatsbürgerschaft auf andere Weise nicht nachweisen können, ist  es möglich, dass man vor der Beantragung eines Reisepasses einen Staatsbürgerschaftstest durchführen muss, dessen Dauer 12 Monate überschreiten kann.

 

b. Gültigkeitsdauer des Reisepasses

  • Für Personen zwischen 18 und 65 Jahren kann die Gültigkeitsdauer nach Kundenwunsch unterschiedlich sein:
    • 5 Jahre, wobei dieser Zeitraum ab Monat und Tag des Geburtstags des Kunden nach Ausstellung des Dokuments zu rechnen ist (60 Euro)
    • 10 Jahre, wobei dieser Zeitraum ab Monat und Tag des Geburtstags des Kunden vor Ausstellung des Dokuments zu berechnen ist (77 Euro)

 

 

6. Passantrag für Antragsteller über 65 Jahre

a. Allgemeine Informationen

  • Bitte wählen Sie im Terminbuchungssystem den Falltyp „Reisepass (über 18 Jahre)“ aus
  • Der Passantrag kann persönlich gestellt werden.
  • Beim Einreichen des Antrags wird ein Foto des Antragstellers gemacht und sein Fingerabdruck und seine Unterschrift werden elektronisch erfasst.
  • Der Reisepass ist ca. in 4-6 Wochen fertig, es besteht keine Möglichkeit eines Eilverfahrens beim Generalkonsulat. Bitte berücksichtigen Sie diesen Zeitraum bei Ihrer Reiseplanung.
  • Für unsere Kunden, deren letzter gültiger ungarischer Pass vor mehr als 1 Jahr abgelaufen ist, und das öffentliche elektronische ungarische Personen- und Wohnadressenregister ihre Daten nicht enthält oder sie ihre ungarische Staatsbürgerschaft auf andere Weise nicht nachweisen können, ist  es möglich, dass man vor der Beantragung eines Reisepasses einen Staatsbürgerschaftstest durchführen muss, dessen Dauer 12 Monate überschreiten kann.

 

b. Gültigkeitsdauer des Reisepasses

  • Für über 65-jährige beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre, wobei diese Frist ab Monat und Tag des Geburtstags des Kunden vor Ausstellung des Dokuments (40 Euro) berechnet werden muss.

 

 

7. Die Gültigkeitsdauer des Privatpasses, wenn der Antragsteller nicht persönlich erscheinen kann und keine ärztlich beglaubigten Fingerabdrücke abgeben kann oder wenn der Antragsteller persönlich erscheinen kann, aber keine ärztlich beglaubigten Fingerabdrücke abgeben kann.

  • Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt 1 Jahr, falls das Speicherelement des Dokuments, das dem Antragsteller ausgestellt wurde, der das 12. Lebensjahr vollendet hat, keine Fingerabdruckdaten enthält, weil der Antragsteller:
    • vorübergehend körperlich nicht in der Lage ist, einen Fingerabdruck abzugeben, aber kein entsprechendes medizinisches Dokument (auf Ungarisch oder beglaubigter ungarischer Übersetzung) hat
    • er aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht persönlich erscheinen kann und der behandelnde Arzt dies schriftlich bestätigt (auf Ungarisch oder in beglaubigter ungarischer Übersetzung)
  • Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt 10 Jahre, wenn der Antragsteller, der das 12. Lebensjahr vollendet hat, persönlich im Generalkonsulat erscheint, bringt aber ein versiegeltes ärztliches Attest (entweder auf Ungarisch oder bei ausländischen Attesten eine beglaubigte ungarische Übersetzung) mit, aus dem hervorgeht, dass er aufgrund seines Alters/Hautzustandes dauerhaft körperlich nicht in der Lage ist, einen Fingerabdruck abzugeben.

 

 

8. Sonstige Informationen

a. Reisepässe in Ungarn beantragt wurden

  • Bitte beachten Sie, wenn der Passantrag in Ungarn gestellt wird, aber die Zustellung des ausgefüllten Dokuments nicht an eine ungarische Adresse oder an eine Urkundenstelle, sondern an eine Auslandsvertretung (z. B. das Generalkonsulat in Düsseldorf) erbeten wird, ist die konsularische Vertretungsgebühr auch aufgrund der Zustellung des Reisepasses an eine Auslandsvertretung fällig. In diesem Fall ist die Kooperationsgebühr in Höhe von 40 Euro bei Erhalt des Dokuments zu entrichten.
  • Wenn Sie Ihren Reisepass in Ungarn beantragt, aber bei unserem Generalkonsulat bekommen möchten, kontaktieren Sie bitte unser Generalkonsulat per E-Mail (consulate.dus[kucac]mfa.gov.hu) und geben Sie die folgenden Informationen an, damit wir Sie kontaktieren können, wenn Ihr Pass eintrifft:
    • 1. Vollständiger Name, 2. Geburtsdatum, 3. telefonischer Kontakt und 4. kurz die Tatsache, warum Sie die E-Mail schreiben. E-Mail-Betreff: Reisepass in Ungarn beantragt

 

b. Reisepässe, die bei anderen Konsulaten oder Botschaften beantragt wurden

  • Für den Fall, dass Sie einen Antrag bei einer Auslandsvertretung stellen und Ihren Pass bei einer anderen abholen, muss die Gebühr für die konsularische Unterstützung bei der Beantragung des Passes entrichtet werden, bei der Abholung fällt keine Gebühr an.
  • Wenn Sie Ihren Reisepass bei einem anderen Generalkonsulat oder einer anderen Botschaft beantragt und unser Generalkonsulat als Abholort ausgewählt haben, kontaktieren Sie bitte unser Generalkonsulat per E-Mail (consulate.dus[at]mfa.gov.hu) und geben Sie folgende Informationen an, damit wir Sie benachrichtigen können, wenn Ihr Reisepass eintrifft:
    • 1. Vollständiger Name, 2. Geburtsdatum, 3. telefonischer Kontakt und 4. kurz die Tatsache, warum Sie die E-Mail schreiben. E-Mail-Betreff: Informationen für einen anderweitig angeforderten Reisepass

 

c. Notfallprotokoll

  • Eine dringende Passbeantragung bei Generalkonsulaten ist nicht möglich.
  • In dringenden Fällen empfiehlt es sich, einen Antrag auf Ausstellung eines neuen Reisepasses bei der inländischen Dokumentenstelle zu stellen, wenn Sie während der Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses oder Ihres Personalausweises nach Ungarn reisen möchten. Auf diese Weise wird der Pass schneller und ohne Zahlung einer konsularischen Betreuungsgebühr erstellt. Es wird empfohlen, vorab telefonisch oder online einen Termin bei der zuständigen Dokumentenstelle zu vereinbaren. Die Kontaktinformationen des Dokumentenbüros, das Ihrem Wohnort in Ungarn am nächsten liegt, finden Sie, indem Sie hier klicken: https://kormanyablak.hu/hu/okmanyirodak
  • Weitere Informationen zum Notfallverfahren finden Sie hier:

https://nyilvantarto.hu/hu/utlevel

 

d. Vorläufiger Reisepass für die Rückfahrt nach Ungarn

  • Die Hauptmerkmale eines vorläufigen Privatpasses, der zum Zwecke der Heimkehr oder Rückkehr an den gewöhnlichen Aufenthaltsort ausgestellt wird:
  • Die Kosten betragen 30 Euro.
  • Ungarische Staatsbürger können sich bewerben.
  • Sie haben Anspruch auf eine einmalige Rückkehr nach Hause:
    • Personen, die nach Ungarn zurückkehren, müssen ihren vorläufigen Reisepass innerhalb von 5 Werktagen nach der Rückkehr nach Hause bei der Regierungsbehörde abgeben.
    • Personen, die in ein anderes Land (gewöhnlicher Aufenthaltsort, wie Rumänien, Serbien, Ukraine, Slowakei usw.) zurückkehren, müssen ihren vorläufigen Reisepass innerhalb von 5 Werktagen nach der Rückkehr bei einer ungarischen Botschaft oder einem Generalkonsulat vorlegen.
  • Er berechtigt nicht zur Rückkehr nach Deutschland. Für die Rückkehr nach Hause muss ein neues (endgültiges) Dokument erstellt werden, was einige Zeit in Anspruch nimmt.
  • Gültigkeitszeitraum:
    • Die Gültigkeitsdauer ist so zu bestimmen, dass sie auf die kürzest notwendige, den Umständen des Einzelfalls angepasste Zeit so begrenzt ist, dass sie für die Heimreise ausreicht.
  • Bitte wenden Sie sich vor Antragstellung per E-Mail an unser Generalkonsulat (consulate.dus[at]mfa.gov.hu) und schreiben Sie uns Folgendes:
    • 1. Vollständiger Name, 2. Geburtsdatum, 3. telefonischer Kontakt und 4. kurz die Tatsache, warum Sie die E-Mail schreiben. E-Mail-Betreff: Vorläufiger Reisepass

 

e. Verlorene und gestohlene Pässe

  • Es ist nur möglich, sich persönlich (nicht per Telefon oder E-Mail) bei einer ungarischen Botschaft oder einem Generalkonsulat zu melden.
  • Der Verlust oder die Unterschlagung ist nach Möglichkeit schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen, persönlich anzuzeigen.
  • Wenn Sie gleichzeitig mit der Beantragung einen neuen Reisepass beantragen möchten, wählen Sie bitte im Terminbuchungssystem den Falltyp „Reisepass, Personalausweisverlust, Diebstahl“ aus.
    • Wenn es in unserem System keinen freien Termin gibt, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail (consulate.dus[at]mfa.gov.hu) und schreiben Sie die folgenden Informationen:
    • 1. Vollständiger Name, 2. Geburtsdatum, 3. Telefonischer Kontakt und 4. kurz die Tatsache, warum die E-Mail geschrieben wird. E-Mail-Betreff: Verlorene und gestohlene Pässe.
    • Der E-Mail-Login ersetzt nicht den persönlichen Login, der weiterhin obligatorisch ist.
  • Auf Wunsch wird das Eintreffen des neuen Dokuments innerhalb von 4-6 Wochen erwartet. Über den Antrag auf einen neuen Reisepass stellt das ungarische Generalkonsulat in Düsseldorf den Kunden ein „Bewerberinformationsblatt“ zur Verfügung, das ein A4-Blatt mit Foto und Daten ist. Es berechtigt Sie jedoch nicht zur persönlichen Identifizierung im Ausland.
  • Bitte melden Sie den Verlust oder die Unterschlagung der örtlichen Polizei und versuchen Sie, eine Anzeige zu erstatten und darüber ein Protokoll aufnehmen zu lassen.
  • Bitte melden Sie den Verlust oder die Unterschlagung dem Fundbüro vor Ort, da die Möglichkeit besteht, dass die Unterlagen gefunden und zurückgegeben werden.

 

f. Reisepässe, die vor 2009 ausgestellt wurden

  • Gemäß der Verordnung 2252/2004/EG stellt Ungarn seit 2009 biometrische Pässe aus, d. h. Pässe mit Foto, Fingerabdruck und elektronischer Unterschrift, sodass eine Verlängerung eines zuvor ausgestellten Passes nicht mehr möglich ist, sondern auf alle Fälle ein neuer privater Pass ausgestellt werden muss.

 

 g. Über den Pass im Allgemeinen

  • Der Reisepass ist der zur Reise ins Ausland oder zur Rückkehr aus dem  Ausland berechtigende amtliche Ausweis, der die Identität und Staatsangehörigkeit seines Inhabers nachweist.