(magyar nyelven )

Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer bisherigen ungarischen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde (Auslanderamt) Ihres Wohnorts. Das ungarische Generalkonsulat in Düsseldorf kann keine Auskünfte zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit erteilen.

Informationen über das Verfahren und die erforderlichen Voraussetzungen und Dokumente finden Sie auf der Website des Bundesministeriums des Innern (BMI):

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatsangehoerigkeit/einbuergerung/einbuergerung-node.html

Sowohl ungarische als auch deutsche Staatsbürger können die doppelte Staatsbürgerschaft annehmen, daher ist es nicht erforderlich, auf die ungarische Staatsbürgerschaft zu verzichten wenn man sich um die deutsche Staatsbürgerschaft bewirbt.

Es ist nicht erforderlich, den ungarischen Staat oder das ungarische Generalkonsulat in Düsseldorf über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu informieren.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Doppelstaatsangehöriger Ihre Personenstandsereignisse (Geburt, Heirat, Scheidung, Tod) künftig für beide Staaten getrennt anmelden müssen.