(magyar nyelven )

 

Änderung des Geburtsnamens

Jeder ungarische Staatsbürger ist grundsätzlich berechtigt, seinen Geburtsnamen zu ändern. Der Antrag wird im Justizministerium entschieden, das Konsulat ist nur zur Entgegennahme des Antrags berechtigt. Der Antrag muss persönlich während der Sprechzeiten der Konsularabteilung abgegeben werden.

Folgende Dokumente werden benötigt: 

  • Formular (kann vor Ort ausgefüllt oder im Voraus aus dem Internet heruntergeladen werden)
  • die ungarische Geburtsurkunde im Original
  • die ungarische Eheurkunde (bei verheirateten Personen)
  • wenn weitere Personen von der Namensänderung betroffen sind, ist deren Einverständniserklärung beizufügen
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

Das Verfahren dauert nach Abgabe des vollständigen Antrags mindestens 2-3 Monate.

 

Änderung des Ehenamens

Ungarische Staatsbürger können ihren Ehenamen während der Ehe oder nach Aufhebung der Ehe gemäß den gültigen Rechtsvorschriften ändern. Der Antrag muss persönlich in der Konsularabteilung eingereicht werden.

Folgende Dokumente werden benötigt: 

  • Formular (kann vor Ort ausgefüllt oder vorab aus dem Internet heruntergeladen werden)
  • die ungarische Geburtsurkunde im Original
  • die Heiratsurkunde im Original
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

Das Verfahren dauert nach Abgabe des vollständigen Antrags mindestens 2-3 Monate.