(magyar nyelven )

Vorläufige Pässe

1. Vorläufige Pässe für Neugeborene und Minderjährige

2. Die Ausstellung eines vorläufigen Privatpasses für eine einmalige Heimreise nach Ungarn

3. Die Ausstellung von vorläufigen Privatpässen für die Weiterreise

 

1. Vorläufige Pässe für Neugeborene und Minderjährige

In der Regel können Eltern dieses Dokument für Neugeborene beantragen, um ihnen die Reise nach Ungarn zu ermöglichen. Das Dokument verliert unmittelbar nach der Ankunft in Ungarn seine Gültigkeit und muss bei einer Behörde oder einem Dokumentenbüro abgegeben werden. Die Eltern müssen dann die Registrierung des Kindes in Ungarn beantragen, was Monate lang dauern kann, und erst dann können sie einen dauerhaften Reisepass oder Personalausweis für das Kind beantragen, um wieder ins Ausland fahren zu können.

Dieses Dokument kann von der diplomatischen Vertretung für eine einmalige Rückkehr nach Ungarn oder für eine sehr kurzfristige Verwaltung in Deutschland ausgestellt werden. Das Dokument ist nur für Reisen nach Ungarn gültig.

Wenn das Kind mit einem vorläufigen Reisepass nach Ungarn reist, kann es erst zurückreisen, wenn für das Kind in Ungarn ein endgültiger Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. In diesem Fall sollten Sie darauf vorbereitet sein, mit Ihrem Kind erst dann an Ihren Wohnort im Ausland zurückzukehren, wenn das Kind in Ungarn registriert und sein privater Reisepass in Ungarn ausgestellt worden ist, was 3-4 Monate dauern kann. In Ungarn wird der Reisepass oder Personalausweis des Kindes erst dann ausgestellt, wenn vorher eine ungarische Geburtsurkunde ausgestellt wurde und die persönlichen Daten und die Adresse des Kindes im ungarischen Register eingetragen wurden.

Wenn die Geburt des Minderjährigen in Ungarn noch nicht registriert wurde (d.h. das Kind hat nur eine deutsche Geburtsurkunde), müssen die gesetzlichen Vertreter schriftlich erklären, dass die Registrierung und die erforderlichen Reisedokumente vor der Rückreise in Ungarn vervollständigt werden, da es NICHT möglich ist, Ungarn mit einem vorläufigen Reisepass zu verlassen.

In Anbetracht dessen raten wir Ihnen auch, den endgültigen Reisepass Ihres Kindes (mit einer Gültigkeit von 3 Jahren) abzuwarten, der Ihnen die Rückkehr an Ihren Wohnsitz im Ausland ermöglicht. Wir empfählen Ihnen nur in Ausnahmefällen einen vorläufigen Reisepass für Ihr Kind zu beantragen.

Um einen vorläufigen Reisepass zu beantragen, benötigen Sie:

  • eine deutsche Geburtsurkunde des Kindes
  • die persönliche Anwesenheit beider Elternteile
  • ein gültiges Ausweisdokument der Eltern
  • die Vorlage eines Dokuments oder einer Bescheinigung, die glaubhaft macht, dass einer der Elternteile ungarischer Staatsbürger ist

 

2. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses für einmailige Heimreise nach Ungarn

Diesen Pass können Bürger beantragen, die bereits im ungarischen öffentlichen Register eingetragen und in Ungarn registriert sind.

Wenn der Reisepass oder Personalausweis eines ungarischen Staatsbürgers in Deutschland gestohlen wurde, verloren gegangen ist, beschädigt wurde oder aus anderen Gründen nicht mehr für Reisen verwendet werden kann, muss dieser Umstand bei der Polizei des Wohnorts in Deutschland angezeigt werden. Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen, zeigen Sie den Diebstahl bitte bei der Polizei des Ortes an, an dem er sich ereignet hat.

Der ungarische Staatsbürger ist außerdem verpflichtet, den Verlust, den Diebstahl oder die Vernichtung des Reisedokuments sowie ein verloren geglaubtes Reisedokument unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, dem Generalkonsulat oder der Botschaft zu melden. Die Meldung kann nur persönlich erfolgen und es muss ein Protokoll angefertigt werden. Der Kunde muss eine von den deutschen Behörden ausgestellte Bescheinigung (z.B. Protokoll der Polizei) vorlegen, die den Verlust des Reisedokuments belegt.

Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist das persönliche Erscheinen erforderlich. Der Rückreisepass wird am Tag der Antragstellung nach Zahlung einer Gebühr von 30 € ausgestellt, wenn die ungarische Staatsangehörigkeit bescheinigt ist.

Bitte beachten Sie, dass ein vorläufiger Reisepass nur für die Heimkehr zur Einreise nach Ungarn, nicht aber zur Ausreise aus Ungarn berechtigt. Der vorläufige Privatreisepass muss innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Rückkehr des Bürgers in sein Heimatland bei einer Regierungsstelle oder einem Dokumentenbüro abgegeben werden.

Der Antrag auf einen vorläufigen Privatpass für die Rückkehr eines Minderjährigen oder einer Person, die unter Vormundschaft steht, wird gemeinsam von den beiden Eltern (Erziehungsberechtigten) gestellt.

Wenn der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses, Personalausweises oder einer gültigen Staatsangehörigkeitsbescheinigung bzw. eines Einbürgerungsdokuments ist oder wenn der Antragsteller als ungarischer Staatsbürger im System zur Erfassung von Personendaten und Adressen nicht registriert ist, muss für die Ausstellung des Passes von Amts wegen eine Staatsangehörigkeitsprüfung durchgeführt werden. In solchen Fällen dauert das Passverfahren etwa 5-6 Monate.

 

3. Die Ausstellung eines vorläufigen Privatpasses für die Weiterreise

Ein vorläufiger Privatreisepass für die Weiterreise kann nur in besonders begründeten Fällen ausgestellt werden.

Ungarische Staatsangehörige, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen einen ständigen biometrischen Reisepass beantragen. Ein vorläufiger Privatreisepass für die Weiterreise wird nicht ausgestellt, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehört die Notwendigkeit, aus beruflichen Gründen zu reisen oder ins Ausland zu reisen, wenn Sie bereits für die Reise bezahlt haben. Legen Sie bitte in diesen Fällen bei der Antragstellung die Bescheinigung des Arbeitgebers oder einen Nachweis über die Bezahlung der Reise vor.

Bitte beachten Sie, dass vorläufige Reisepässe - unabhängig davon, ob sie für die Rück- oder Weiterreise ausgestellt wurden - nicht für eine erneute Auslandsreise aus Ungarn verwendet werden können. Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur Ausreise aus Ungarn, so dass die geplante Reise im Falle eines vorläufigen Reisepasses für die Weiterreise nicht Ungarn betreffen kann. Nach der Einreise mit einem vorläufigen Reisepass müssen ungarische Staatsangehörige einen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen, um wieder ins Ausland reisen zu können.

Bei der Einreichung des Antrags prüft der Konsularbeamte die Identität und Staatsangehörigkeit des Antragstellers sowie seinen Anspruch auf einen vorläufigen Privatpass für die Weiterreise.

Zum Ausstellen eines vorläufigen Reisepasses, ist ein persönliches Erscheinen erforderlich.

Pässe können in Ungarn auch im Dringlichkeitsverfahren beantragt werden. Wenn Sie also nur sehr wenig Zeit vor Ihrer Reise haben, empfehlen wir Ihnen, in Ungarn einen Pass im Dringlichkeitsverfahren zu beantragen. Der neue biometrische Reisepass wird innerhalb von 24 Stunden ausgestellt. Informationen über Pässe, die im Rahmen eines Dringlichkeitsfahrens ausgestellt werden, erhalten Sie beim Zentralen Dokumentenbüro in Budapest. Kontaktinformationen des Zentralen Dokumentenbüros: https://www.kormanyhivatal.hu/hu/budapest/jarasok/bfkh-kozponti-okmanyiroda